Bundesverfassungsgericht prüft Rauchverbot / Henke: Menschenleben wichtiger als Umsatzrückgang
(Berlin) - Im Vorfeld der heute (11. Juni 2008) in Karlsruhe beginnenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Eckkneipen warnt der Ärzteverband Marburger Bund (MB) vor einer möglichen Aufweichung des bisher erreichten Nichtraucherschutzes in Deutschland. Wir wollen kein Kneipensterben, aber als Ärzte wollen wir noch weniger, dass unnötig Menschen sterben, erklärte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger verdient Vorrang vor Umsatzinteressen der Gastronomie und der Tabakindustrie.
Der MB-Vorsitzende wies auf die steigende Zahl der so genannten Tabaktoten in Deutschland hin. So starben laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 insgesamt 42 348 Menschen an Lungen-, Kehlkopf- oder Luftröhrenkrebs. Henke: Es muss nicht über eine Aufweichung, sondern dringend über eine Verbesserung des bestehenden Nichtraucherschutzes gesprochen werden. Dabei müsse insbesondere auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Gastronomie berücksichtigt werden. Sie seien durch das Passivrauchen erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt.
In diesem Zusammenhang bezeichnete der MB-Vorsitzende die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer beim Nichtraucherschutz als unbefriedigend. Der bisherige Flickenteppich an Regelungen auf Landesebene muss dringend durch bundesweit einheitliche und lückenlose Vorgaben zum Nichtraucherschutz ersetzt werden, so Henke, der die Bundesregierung zum Handeln aufforderte.
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