Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen Wahlcomputer aus / Urteil stärkt das Vertrauen in die Demokratie
(Berlin) - Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Stimmabgabe war verfassungswidrig. So lautet das heute (3. März 2009) verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlprüfungsbeschwerde in Bezug auf die Wahlgeräte der Bauart Nedap, die bei der Bundestagswahl 2005 in fünf Bundesländern eingesetzt worden waren.
Der Verein Mehr Demokratie äußerte sich erfreut darüber, dass die Karlsruher Richter die Bedenken der Kläger weitgehend teilen. "Demokratie braucht Vertrauen. Dafür ist es ungemein wichtig, dass die Stimmabgabe und -verarbeitung auch für interessierte Laien nachvollziehbar ist", sagt Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. "Solange nicht sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze von jedem und jederzeit überprüfbar ist, ist es besser, auf Papier und Stift zu vertrauen."
Die momentan vorhandene Technik kann nach Ansicht der Kritiker dem Öffentlichkeits- und Mehraugenprinzip nicht gerecht werden. Denn der Einsatz von Wahlcomputern macht es unmöglich zu überprüfen, ob die Stimmen unverändert gespeichert und gezählt werden. Nach Ansicht der Kläger schafft auch die Prüfung eines Mustergeräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt keine ausreichende Transparenz, da sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet und nicht gewährleistet ist, dass die tatsächlich eingesetzten Geräte mit dem Muster übereinstimmen.
"Grundsätzlich ist jede Wahl manipulierbar", räumt Häfner ein. "Wirklich problematisch wird es allerdings, wenn sich Manipulationen nicht mehr nachweisen lassen, wie es bei der Stimmabgabe per Comuputer der Fall wäre."
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