BundeswehrVerband begrüßt Einstellung der Untersuchung / Vorwürfe gegen General a.D. Reinhardt haltlos
(Berlin) - Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt das Ergebnis der Nachforschungen des Verteidigungsministeriums gegen General a.D. Dr. Klaus Reinhardt. Wie die Interessenvertretung der Soldaten erfuhr, sind die Untersuchungen in vollem Umfang eingestellt worden. Sämtliche in der Presse erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen. Wir sehen uns bestätigt in unserer Auffassung, dass der Paragraf 20a des Soldatengesetzes dringend reformiert werden muss, sagte Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz.
Dem früheren General war in Presseartikeln vorgeworfen worden, durch seine Tätigkeit in den Aufsichtsräten zweier Firmen gegen diese Vorschrift des Soldatengesetzes verstoßen zu haben. Das Verteidigungsministerium hat jetzt bestätigt, dass General Reinhardt seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit bei der Wehrbereichsverwaltung zur Verrechnung seiner Versorgungsbezüge korrekt angezeigt hat, weist aber gleichzeitig auf die Meldepflicht nach § 20a SG hin. Nach Paragraf 20a Soldatengesetz kann ehemaligen Soldaten eine Tätigkeit für Firmen untersagt werden, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Überprüfung des Ministeriums hat jedoch ergeben, dass die Tätigkeiten zu keinem Zeitpunkt gegen die Vorschriften des Soldatengesetzes verstoßen haben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV)
Wilfried Stolze, Pressesprecher
Schönhauser Allee 59, 10437 Berlin
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