Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)

Business Immigration Service nimmt Arbeit auf

(Berlin) - Ausländische Unternehmen, Manager und hochqualifizierte Spezialisten sowie deren Familien können künftig in der IHK Berlin schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären. Dazu nahm heute (7. März 2007) im Ludwig Erhard Haus ein Business Immigration Service (BIS) seine Arbeit auf. Anliegen ist es, den Wirtschaftsstandort Berlin attraktiver zu machen. Der Service ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK Berlin, der Senatsinnenverwaltung und der Ausländerbehörde, der Senatswirtschaftsverwaltung, der Berlin Partner GmbH und der Regionaldirektion für Arbeit.

In den Genuss dieses besonderen Service kommen auch die von Berlin Partner betreuten Investoren und besonders qualifizierte Beschäftigte global agierender Unternehmen einschließlich derer Familienangehörigen. Es können sowohl Erstanträge als auch Verlängerungen von Aufenthaltstiteln beantragt werden. Darüber hinaus bietet das BIS das komplette Serviceangebot der IHK (One-Stop-Shop).

Erster Kunde war der chinesische Geschäftsmann Peter Ting, dessen Firma Nantong Unichina Technologies Co.Ltd. mit Kunststoffteilen handelt. Er wurde vom stellvertretenden IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter, dem Geschäftsführer der Berlin Partner GmbH, Roland Engels, und dem stellvertretenden Leiter der Ausländerbehörde, Engelhard Mazanke, begrüßt. Zu weiteren Kunden gehörten anschließend japanische und chinesische Handelsvertreter.

Die umfassende Hilfe und Beratung in ausländerrechtlichen Fragen wird im Service Center der IHK, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr angeboten. Über Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln wird grundsätzlich im ersten Termin von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde (jeweils mittwochs von 9.30 bis 15.30 Uhr) entschieden. Nur in Ausnahmefällen wird ein weiterer Termin erforderlich sein.

Unterstützung gewähren auch die Arbeitsagenturen mit festen Ansprechpartnern. Sie entscheiden, ob eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird. Das Anfrageverfahren wird damit stark beschleunigt. In Zusammenarbeit mit der Senatswirtschaftsverwaltung wurden dazu vereinfachte Verfahren für Stellungnahmen zu Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen erarbeitet. Die Ausländerbehörde verweist zugleich darauf, dass viele Ausländer keine Unterstützung vom BIS benötigen. Dazu gehören EU-Bürger und Ausländer, die einen deutschen Partner haben sowie Ausländern mit einem Passvermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) Pressestelle Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278

(el)

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