Pressemitteilung | Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK)
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BVASK fordert Nachbesserung bei der GOÄ-Novelle

(Neuss) - 30 Jahre wartet die Ärzteschaft schon auf eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Aus dem Bundesgesundheitsministerium kamen zuletzt positive Stimmen und lassen auf eine GoÄ-Reform hoffen. Die Bundesärztekammer möchte nun bald einen mit den privaten Kassen abgestimmten Vorschlag vorlegen. Der BVASK sieht jedoch noch dringlichen Korrekturbedarf. Grund hierfür sind Änderungen am GoÄ-Entwurf, die durch die Verhandlungspartner im Jahr 2024 ohne Einbindung der Fachverbände vorgenommen wurden. Ohne diese Korrekturen wäre die minimal invasive Gelenkchirurgie von Tag Eins der Einführung einer neuen GoÄ unterfinanziert. Einige Eingriffe würden sogar schlechter als im EBM für gesetzlich Versicherte vergütet.

2023 legte die Bundesärztekammer ihre Version einer neuen GoÄ vor. Vorausgegangen waren jahrelange Detailarbeiten, Berechnungen und Verhandlungen unter Einbindung der Fach- und Berufsverbände. Im Auftrag der BÄK hatte ein unabhängiges Institut die Leistungen betriebswirtschaftlich kalkuliert.

2024 kam es dann zu einem Bruch. Ohne Rücksprache mit den ärztliche Verbänden wurden erhebliche Veränderungen an den Kalkulationsergebnissen vorgenommen. Arthroskopische Leistungen wurden zum Teil über 40% gegenüber der ursprünglichen Version abgewertet. Kombinationseingriffe sollen durch Abschläge schlechter bewertet werden. Die Abrechenbarkeit diagnostischer Maßnahmen im Rahmen von Operationen wird stark eingeschränkt.

Manche dieser Fehlentwicklungen konnten durch die Intervention des BVASK noch vor dem positiven Votum des Ärztetages im Mai 2025 korrigiert werden. Dennoch zeigt sich der 1. Vorsitzende des BVASK, Dr. Ralf Müller-Rath, mit dem aktuellen Stand nicht zufrieden. „Ich sehe die Gefahr, dass eine große Chance vertan wird. Wir alle wünschen uns eine neue GoÄ. Vergütungen, die sich auf EBM – Niveau oder darunter bewegen, können jedoch wohl kaum das Ziel sein.“

Vergleichsrechnungen zeigen, dass arthroskopische Maßnahmen an Menisken, am Knorpel und an der Gelenkschleimhaut schlechter vergütet würden als im EBM. Der BVASK hat gegenüber den Verhandlungspartnern, Bundesärztekammer und PKV-Verband, den notwendigen Änderungsbedarf detailliert beschrieben und Kompromissvorschläge gemacht.

Neben der Korrektur von Leistungsabwertungen und Leistungsausschlüssen sollte man nicht übersehen, dass die Kalkulationsbasis der GoÄ-Novelle nun auch schon fast wieder 10 Jahre alt ist. Das allein führt über den Kaufkraftverlust schon zu einer Entwertung des GoÄ-Entwurfes um ca. 20 Prozent.

Hinzu kommt: Auch privat Versicherte werden zunehmend ambulant operiert, die sektorübergreifende Vergütung nach Hybrid-DRG gilt im Krankenhaus auch für Privatpatienten. Hierdurch entsteht ein großes Einsparvolumen für die privaten Kassen im stationären Sektor. Dieses Geld sollte genutzt werden, um die Entwertung der neuen GoÄ zu korrigieren. Die finanziellen Mittel müssen den Leistungen in die ambulante Versorgung folgen, z.B. durch die deutliche Anhebung ambulanter Zuschläge.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK), Kathrin Reisinger, Pressereferent(in), Breite Str. 96, 41460 Neuss, Telefon: 02131 51 257 22

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