Pressemitteilung | Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)

BvD informiert EU-Parlamentarier über praxisnahe Vorschläge zur Konkretisierung der EU-DSGVO / Deutsche Datenschützer bringen sich in Brüssel in die Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung ein

(Berlin) - Mit einem Informations- und Präsentationstag bringt sich der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. in die aktuelle Diskussion um den Entwurf der zukünftig europaweit zur Geltung kommenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein. Am Dienstag, 27. November 2012, wird der BvD seine Position zur geplanten Verordnung EU-Parlamentariern in Brüssel vorstellen und entsprechende Hinweise zur weiteren Unterstützung der Ziele der EU-DSGVO geben.

Der BvD begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission, das Datenschutzrecht, entsprechend dem Wandel der Zeit seit der EU-Richtlinie 95/46/EG, zu modernisieren und in Europa zu vereinheitlichen. "Es besteht damit die Chance, 20 Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 95/46/EG im europäischen Datenschutz einen neuen Meilenstein zu setzen", erklärt BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing, der den Erörterungstermin in Brüssel gemeinsam mit Alexander Alvaro, dem Vizepräsidenten des EU-Parlamentes, eröffnen wird.

"Im Rahmen unserer Veranstaltung am 27.11.2012 werden wir entsprechend unserer Rolle als Berufsverband im Wesentlichen auf die Rolle des Datenschutzbeauftragten eingehen und darüber hinaus auf Aspekte aus der Praxis des 'gelebten Datenschutzes' der Datenschutzbeauftragten hinweisen", führt Thomas Spaeing aus. Auch aus diesem Grund wird es während dieser Veranstaltung verschiedene Praxisvorträge von den Datenschutzbeauftragten der kbo-Kliniken, der DATEV eG und der Deutschen Bahn AG geben.

In seiner aktuellen Stellungnahme gibt der BvD sieben konkrete Hinweise zur Gestaltung der EU-DSGVO. "Das wird in einem ersten Schritt die Klarstellung des Anwendungsbereiches der Verordnung betreffen", erklärt BvD-Vorstand Dr. Jens Eckhardt.

Der Kern der Stellungnahme betrifft die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. "Hier empfiehlt der BvD die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, die Konkretisierung der notwendigen Fachkunde und Zuverlässigkeit sowie eine entsprechende Bestelldauer und einen Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte", erklärt Dr. Jens Eckhardt.

Ein wesentliches Element der Stellungnahme ist ein differenzierter und als Verordnungstext ausgestalteter Regelungsvorschlag zur Benennung des Datenschutzbeauftragten.

Weitere Hinweise bezieht der BvD dann direkt auf die Ausgestaltung der geplanten Verordnung, so zum Beispiel mit:
- der Einführung der Pseudonymisierung,
- der Rechtssicherheit durch Klarstellung der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung,
- der Gleichstellung von Sozialdaten mit Gesundheitsdaten, und
- der Bagatellklausel bei der Security Breach Notification.

Thomas Spaeing setzt auf eine breite Beteiligung der EU-Parlamentarier an der BvD-Veranstaltung mit dem Ziel eines möglichst breiten Diskurses in Brüssel. "Der BvD sucht den Dialog mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament, um einen ausgewogenen und in allen EU-Mitgliedstaaten akzeptierten Datenschutz zu fördern.", sagt er, "und der BvD wird sich mit weiteren Vorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Pressestelle Budapester Str. 31, 10787 Berlin Telefon: (030) 21964397, Telefax: (030) 21964392

(cl)

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