Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

BVE begrüßt Novellierung der Verpackungsverordnung

(Berlin) – Gestern (21. Februar 2008) wurde im Deutschen Bundestag die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet, die damit voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird.

„Die Novelle schafft die Voraussetzungen, um Wettbewerbsverzerrungen, die durch einen immer größeren Umfang von „Trittbrettfahrerei“ bei der Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen ausgelöst werden, gezielt entgegen zu wirken“, so BVE-Vorsitzender Jürgen Abraham.

Die BVE hat sich seit Jahren für eine entsprechende Novelle eingesetzt, um den Bestand der haushaltsnahen Wertstoffsammlung sicherzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die relevanten Marktbeteiligten ihrer Produktverantwortung adäquat gerecht werden. Durch das so genannte Trennungsmodell, das Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchs grundsätzlich flächendeckenden Rücknahmesystemen zuweist, eine ergänzende Beteiligungspflicht der Erstinverkehrbringer sowie die erstmals eingeführte Vollständigkeitserklärung, hat der Verordnungsgeber nunmehr geeignete Instrumentarien zum Erreichen dieses Ziels zur Verfügung gestellt.

Die BVE wird die 5. Novelle der Verpackungsverordnung und die damit verbundenen Anforderungen und Konsequenzen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 18.06.2008 in Berlin vorstellen und aus Sicht der Praxis analysieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200786-0, Telefax: (030) 200786-299

NEWS TEILEN: