Pressemitteilung | Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

BVerfG zu BKA-Gesetz: Terrorismusbekämpfung hat freiheitsrechtliche Grenzen

(Bonn) - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ), die sich seit über 30 Jahren für die Wahrung des Datenschutzes in einer sich gesellschaftlich und technologisch schnell ändernden Welt einsetzt, dankt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für sein Urteil vom 20.04.2016 zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz), in dem das Gericht viele Regelungen für verfassungswidrig und für konkretisierungsbedürftig erklärt hat. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung liefert das BVerfG eine in sich konsistente Bewertung moderner technischer Ermittlungsmethoden aus freiheitlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Sicht.
Angesichts der bei der Politik herrschenden Bereitschaft, angesichts der aktuellen Terrorismusgefahren Abstriche beim Grundrechtsschutz vorzunehmen, erweist sich das BVerfG wohltuend als Korrektiv, das den Schutz der Freiheitsrechte garantiert, ohne aber den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden die für ihre Aufgabenerfüllung nötigen Instrumente vorzuenthalten.

Dazu Frank Spaeing, Vorsitzender der DVD: "Die Politik sollte sich endlich die richterliche Abwägung von Freiheits- und Sicherheitsbelangen zu eigen machen, mit der die seit Jahren immer wieder nötig werdenden Korrekturen überzogener Ermittlungs befugnisse vermieden werden könnte. Das Urteil zum BKA-Gesetz liefert einen umfassenden Rahmen für die künftige Gestaltung des deutschen Polizeirechts, den die Gesetzgeber auf Bundesebene, aber auch in den Ländern und in Europa, berücksichtigen sollten."

Besondere Relevanz haben die Ausführungen des BVerfG zur unabhängigen Datenschutzkontrolle und zur Datenübermittlung von Sicherheitserkenntnissen in Drittländer außerhalb der Europäischen Union. Konkret erläutert hierzu Werner Hülsmann, stellv. Vorstandsvorsitzender der DVD: "Die geforderten regelmäßigen unabhängigen Prüfungen lassen sich für die zuständigen Datenschutzbehörden nicht mit ihrem derzeit verfügbaren Personalbestand erledigen. Die informationelle Aufrüstung von Sicherheitsbehörden muss zu einer massiven personellen und technischen Besserstellung von Datenschutzbehörden führen, um deren verfassungsrechtlich geforderte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten."

Mit den Ausführungen zur Auslandsdatenübermittlung stellt das BVerfG zudem über das BKA-Gesetz hinausgehend klar, dass die bisherigen Planungen zum Datenaustausch mit den USA, die derzeit auf europäischer Ebene verfolgt werden, ungenügend sind. Werner Hülsmann erklärt hierzu: "Die Urteile des BVerfG ergänzen insofern nahtlos die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Politisch bedeutet dies, dass der Druck auf die USA verstärkt werden muss, bei ihren Aktivitäten für die Sicherheit zumindest Mindeststands des Datenschutzes und des Rechtsschutzes zu gewähren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) Pressestelle Reuterstr. 157, 53113 Bonn Telefon: (0228) 222498, Fax: (0228) 2438470

(cl)

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