Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

BVI begrüßt Referentenentwurf zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz / Status quo der Steuervorschriften bleibt erhalten / Gesetz ebnet steuerlichen Weg für Pension-Pooling

(Frankfurt am Main) - Der BVI begrüßt den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Referentenentwurf für das steuerliche Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz. "Damit wird der Status quo bei der Besteuerung der Erträge und der umsatzsteuerlichen Befreiung der Verwaltung von offenen Investmentfonds erhalten", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Verlässliche Regeln in der Besteuerung sind ein wichtiger Faktor für den Finanzstandort Deutschland. Die Anpassungen sind notwendig, weil in den Steuergesetzen bislang auf Vorschriften im Investmentgesetz verwiesen wird, und dieses Gesetz aufgrund der AIFM-Umsetzung in Deutschland aufgehoben wird. Aufsichtsrechtlich erfolgen durch die Richtlinienumsetzung zum Teil erhebliche Änderungen, da zum Beispiel auch geschlossene Fonds reguliert werden. Steuerlich bleibt es hingegen für offene Investmentfonds bei den bewährten Regeln.

Mit diesem Gesetz wird auch steuerlich der Weg für das Pension-Pooling geebnet. Unter Pension-Pooling ist die Bündelung von Vermögensgegenständen in einem Investmentfonds zu verstehen, die in einem international aufgestellten Konzern dazu dienen, Pensionszusagen gegenüber den Mitarbeitern zu decken. Nachdem für das Pension- Pooling bereits aufsichtsrechtlich mit der Investment-Kommanditgesellschaft mit variablem Kapital ein neuer Fondstyp vorgesehen ist, legt das BMF nun mit entsprechenden steuerlichen Begleitregelungen nach.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 597140-6

(cl)

NEWS TEILEN: