BVI fordert EU-Pass für Offene Immobilienfonds / Verfahren zum Vertrieb von Fonds soll in Europa vereinheitlicht werden / EU-Grünbuch thematisiert Wettbewerb von Konkurrenzprodukten der Investmentfonds
(Frankfurt am Main) - Offene Immobilienfonds sollen den EU-Pass bekommen. Damit könnte dieses wertstabile Anlageinstrument von deutschen Kapitalanlagegesellschaften europaweit vertrieben werden, wie das bei Wertpapier-Investmentfonds schon seit Jahren möglich ist. Dies fordert der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. in seiner Stellungnahme zum EU-Grünbuch. Das Grünbuch der EU-Kommission behandelt den Ausbau des Europäischen Rahmens für Investmentfonds und lädt die europäische Fondsindustrie zur Diskussion dazu ein. Bislang sind Offene Immobilienfonds nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz als Investmentfonds rechtlich geregelt. Auch Frankreich hat Offene Immobilienfonds erst kürzlich in das dortige Investmentgesetz integriert.
Nach Einschätzung des BVI ist der Europäische Pass für Fondsprodukte noch nicht zufrieden stellend verwirklicht. Der Hebel zur Optimierung liege aber nicht in neuen Gesetzen, sondern in einer besseren Koordination der Aufsichtsbehörden untereinander. Viele unserer Mitglieder haben die Erfahrung gemacht, dass ein als EU-konform geprüfter und zugelassener Fonds in manchen Ländern problemlos die Vertriebszulassung erhält, während andere Behörden nochmals umfassend prüfen oder gar die Zulassung verweigern, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Die Europäische Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) habe hier ein klares Mandat, für alle Mitgliedstaaten einheitliche Prozesse zu definieren. Gleiches gelte für die Festlegung der zulässigen Anlageinstrumente. Auf diesem Gebiet könne Rechtssicherheit nur durch eine einheitliche Verwaltungspraxis erzielt werden, weil die Innovationsgeschwindigkeit an den Finanzmärkten jeden legislativen Prozess überfordere, so der BVI.
Darüber hinaus begrüßt der BVI die Initiative der EUKommission, für Wettbewerbsgleichheit gegenüber Konkurrenzprodukten einzutreten. So gibt es etwa bei Zertifikaten keine Produktregulierung wie bei Investmentfonds. Kostentransparenz und Hinweise auf das Bonitätsrisiko fehlen bei Zertifikaten ebenfalls. Bei Versicherungsprodukten vermisst die EU-Kommission Transparenz hinsichtlich Vertriebs- und Risikokosten. Dabei müsste nach Meinung des BVI die Regulierungsdichte von Wettbewerbsprodukten nicht das Niveau von Investmentfonds erreichen. In diesem Zusammenhang sollte über Schritte zur Deregulierung der Fondsindustrie nachgedacht werden. Das ist möglich, ohne das hohe Anlegerschutzniveau zu gefährden, so Seip. Dem Vorschlag der EU-Kommission, einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Fondsfusionen zu schaffen, stimmt der deutsche Investmentverband ebenfalls zu. Dies setzt europaweit tätige Investmentgesellschaften in die Lage, ihre international zerklüftete Produktpalette zu konsolidieren. Dadurch lassen sich Skaleneffekte erzielen und Kosten senken.
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