Pressemitteilung | Bundesverband der niedergelassenen Diabetologie e.V. (BVND)

BVND begrüßt Neuregelung der Vorhaltepauschale

(Heidenheim) – Die gemeinsame Selbstverwaltung hat am 19. August endlich eine Einigung zur Neuregelung der hausärztlichen Vorhaltepau-schale ab Januar 2026 erzielt. Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) begrüßt den Beschluss als wichtigen ersten Schritt zur Sicherung der ambulanten Versorgung von Menschen mit Diabetes und zur Vermeidung existenzbedrohender Honorarverluste für diabetologische Schwerpunktpraxen.

BVND-Vorstandsvorsitzender Toralf Schwarz erklärt: „Das Wichtigste ist: die diabetologischen Schwerpunktpraxen haben nun endlich Klarheit, ob und in welchem Rahmen ihr Praxisbetrieb weiter gewährleistet werden kann. Dass es gelungen ist, Honorarverluste für diabetologische Schwerpunktpraxen abzuwenden und zugleich Chancen für zusätzliche Vergütungen zu eröffnen, ist ein erster Meilenstein. Wir haben erreicht, dass unsere Praxen nicht zu den Verlierern der Umverteilungslogik werden“, so Schwarz weiter.

Dennoch mahnt der BVND an, dass die ab 2026 geltende Neuregelung ausgabenneutral erfolgt. Es stehe im System kein zusätzliches Geld für die Versorgung zur Verfügung, sondern handele sich lediglich um eine Umverteilung innerhalb der hausärztlichen Vergütung. „Dies erfordert also auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit, damit diabetologische Schwerpunktpraxen nicht in anderen Bereichen benachteiligt werden,“ so Schwarz weiter.

Kritisch beobachtet der Verband auch die Auswirkungen der zum 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Entbudgetierung aller hausärztlichen Leistungen. Zwar müssen die Krankenkassen hierfür zusätzliches Geld bereitstellen, parallel kündigen sich aber bereits Kürzungen an anderer Stelle an.

Schwarz fast zusammen: „Die jetzige Einigung ist ein wichtiges Etappenziel. Doch die nächsten Monate werden zeigen, ob die Krankenkassen bereit sind, die ambulante Versorgung wirklich nachhaltig zu stützen. Unsere Verbandsziele bleiben klar: Diabetologische Schwerpunktpraxen brauchen Planungssicherheit, eine faire Ho-norierung und echte Investitionen in die ambulante Versorgung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der niedergelassenen Diabetologie e.V. (BVND), Hainenbachstr. 25, 89522 Heidenheim an der Brenz, Telefon: 07321 9469190

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