Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

BVR begrüßt Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) in der zuletzt vorgelegten Form / Genossenschaftlicher Bankensektor für die Umsetzung der MaK gut gerüstet

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die flexible Ausgestaltung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft in der zuletzt vorgelegten Form. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hatte am 20. Dezember 2002 den Verbänden der deutschen Kreditwirtschaft die überarbeitete Version vorgestellt.

"Nach intensiver und konstruktiver Diskussion sind wir zu einem praktikablen Ergebnis gekommen", so Jochen Lehnhoff, Vorstandsmitglied des BVR. "Die wesentlichen Forderungen der genossenschaftlichen Bankengruppe sind in die jetzige Ausgestaltung eingearbeitet. Den Kreditgenossenschaften eröffnen sich nun größere Ermessenspielräume in der konkreten Ausgestaltung vor Ort. Besonders erfreulich ist, dass durch die zweistufige Umsetzung der MaK bis zum Jahresende 2005 den Kreditinstituten genügend Zeit eingeräumt wird, um neben den prozessualen und organisatorischen auch die notwendigen IT-Anpassungen vornehmen zu können", so Lehnhoff.

Der genossenschaftliche Bankensektor ist für die Umsetzung der MaK gut gerüstet. Die seit April 2001 veröffentlichten "Verbundeinheitlichen Grundsätze ordnungsgemäßen Kreditgeschäfts" (GOK's) der Kreditgenossenschaften entsprechen schon jetzt weitestgehend den MaK.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4 10785 Berlin Telefon: 030/20210 Telefax: 030/20211900

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