BVR begrüßt Wettbewerbsneutralität bei der Umsetzung von Basel II
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt, dass mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Kreditwesengesetzes die wesentlichen Regelungen der Europäischen Richtlinien über die neuen Eigenkapitalregelungen "Basel II" in der Bundesrepublik umgesetzt werden sollen. "Insbesondere die Übernahme der Eigenkapitalerleichterung für gruppeninterne Forderungen sichert die Wettbewerbsneutralität zwischen konzernstrukturierten Banken auf der einen Seite und verbundstrukturierten auf der anderen", sagte Jochen Lehnhoff, Vorstandsmitglied des BVR. Bei dieser Regelung, die sich am Wortlaut der EU-Richtlinien orientiert, komme es nun darauf an, die unbestimmten Rechtsbegriffe adäquat mit Leben zu füllen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Sicherungssysteme der Verbundgruppen eine entsprechende Anerkennung durch die Bankaufsicht erhalten, so dass sowohl die Genossenschaftsbanken als auch die Sparkassen diese Regelung auch tatsächlich nutzen können, forderte Lehnhoff.
Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle
Melanie Schmergal, Pressesprecherin
Schellingstr. 4, 10785 Berlin
Telefon: (030) 20210, Telefax: (030) 20211900
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