Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR: Kontenabrufverfahren auf den Prüfstand!

(Berlin) - Ein Jahr nach Einführung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit weist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf gravierende Schwächen des Kontenabrufverfahrens hin. Das Verfahren unterliege erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, so BVR-Vorstandsmitglied Jochen Lehnhoff."Die aktuellen Entwicklungen zeigen: der Kontoabruf entwickelt sich zunehmend zu einem routinemäßig eingesetzten Instrument der Behörden", erklärt Lehnhoff. Auch Datenschützer monierten am Kontenabrufverfahren, dass eine eindeutige gesetzliche Begrenzung der Nutzung durch die Behörden genauso fehle wie eine neutrale Kontrolle der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.

Noch stünden den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern keine hinreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Deshalb unterstützt der BVR die von der Volksbank Raesfeld und einem ihrer Kunden erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den automatisierten Kontoabruf.

Lehnhoff: "Das unmerkliche Durchleuchten der Kontenstammdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden greift tief in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger, unserer Kunden, ein. Es führt zu einem gesellschaftlichen Klima des Misstrauens und erreicht das Ziel einer größeren Steuergerechtigkeit nicht." Die Banken würden für staatliche Zwecke missbraucht, der Schaden für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland dürfte größer sein als der vorgegebene Nutzen für den Staat.

Die Wirksamkeit des Verfahrens sei zweifelhaft: Das Bundesfinanzministerium selbst räume ein, dass "keine Zahlen" darüber vorlägen, "in wie vielen Fällen durch einen Kontenabruf Steuerhinterziehungen oder Leistungsmissbräuche aufgedeckt werden konnten".

Abgeltungssteuer als unbürokratische, gerechte Lösung

Die Kreditwirtschaft fordere seit Jahren die Einführung einer moderaten Abgeltungsteuer zur Besteuerung der Zinsen, Dividenden und privaten Veräußerungsgewinne. "Die Abgeltungsteuer ist unbürokratisch, macht die Überprüfung der Konten der Bürger für Steuerzwecke entbehrlich und würde darüber hinaus auch den Finanzplatz Deutschland stärken", so der BVR-Vorstand Jochen Lehnhoff.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle Melanie Schmergal, Pressesprecherin Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 20210, Telefax: (030) 20211900

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