Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

BVR-Mitgliedsbanken vollenden Reform ihrer Sicherungseinrichtung / Bonitätsabhängige Garantiefondsbeiträge ab 2004

(Berlin) - Die genossenschaftliche Bankengruppe hat die Reform ihrer Sicherungseinrichtung vollendet. Die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) haben sich am 26. März auf dem Verbandstag in Berlin über die abschließenden Schritte geeinigt. Mit deutlicher Mehrheit von 82,7 Prozent haben sich die Mitgliedsbanken dafür ausgesprochen, ab 2004 nach Bonität gestaffelte Beiträge an den Garantiefonds ihrer Sicherungseinrichtung zu zahlen. Das bisher aus zentralen und dezentralen Elementen bestehende genossenschaftliche Garantiefondssystem wird zusammengelegt und vereinfacht. Dieser Reformschritt erzielte 85,1 Prozent der Stimmen. Auf dem Verbandstag am 4. Dezember 2002 hatten die nun genehmigten Reformvorschläge, die eine Änderung des Statuts der Sicherungseinrichtung zur Folge haben, noch äußerst knapp die erforderliche Dreiviertelmehrheit verfehlt.

Wesentlicher Baustein der Reform ist das vom BVR neu entwickelte Klassifizierungssystem, für dessen Anwendung sich die Mitglieder bereits auf dem Verbandstag im Dezember ausgesprochen hatten. Mit dem Klassifizierungssystem werden die Banken anhand von Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Risikolage einer von acht Bonitätsklassen zugeordnet, um solche Banken zu identifizieren, die möglicherweise die Sicherungseinrichtung in Anspruch nehmen müssen. Die Klassifizierungsergebnisse werden nunmehr mit entsprechenden bonitätsorientierten Beitragszahlungen an den Garantiefonds verknüpft. Das neue Beitragssystem sieht Abschläge von 10 Prozent und Zuschläge von 10, 20 bzw. 40 Prozent auf den Normalbeitrag vor.

Zusammenlegung der Garantiefonds verabschiedet

Mit der Einführung bonitätsorientierter Beiträge entfällt auch die Basis für das bisher mehrgliedrige Garantiefondssystem der Sicherungseinrichtung sowie für einige beitragsbezogene Spezialregelungen. So werden die bisher teils zentral, teils treuhänderisch durch die regionalen Prüfungsverbände verwalteten Vermögenswerte der Sicherungseinrichtung zusammengeführt. Die bisherigen Regelungen zur Erhebung von Sonderbeiträgen in einzelnen Regionen werden vollständig abgeschafft.

Die Reform der Sicherungseinrichtung hat zum Ziel, Fehlentwicklungen bei einzelnen Banken frühzeitiger zu erkennen und präventive Gegenmaßnahmen zügiger einzuleiten. Die in den letzten Jahren durch Beiträge und Sanierungshilfen stark angestiegenen finanziellen Belastungen der Solidargemeinschaft sollen auf diese Weise mittelfristig wieder vermindert werden.

"Mit den heutigen Beschlüssen liegt ein abgerundetes und in sich stimmiges Regelwerk zur Sicherungseinrichtung vor, das das für unsere dezentral organisierte Bankengruppe unverzichtbare System der solidarischen Institutssicherung grundlegend modernisiert", so BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister. "Hiermit haben unsere Mitglieder beeindruckend ihre Bereitschaft zu weitreichenden Reformen sowie strategischen Weitblick und Verantwortungsbewusstsein für das Ganze unter Beweis gestellt."

Die Mitglieder hätten dem BVR und den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden zwar bereits im Dezember mit ihrer Zustimmung zum Klassifizierungssystem einen wesentlichen Baustein für eine verstärkte Präventionsarbeit in die Hand gegeben, betonte der BVR-Präsident. Sein volles Potential könne dieses System aber erst jetzt entfalten, da es nunmehr mit "verursachungsgerechteren" und anreizwirksamen Beitragszahlungen gekoppelt sei: Besonders gut beurteilte Banken würden durch Beitragsabschläge belohnt, während gefährdete Banken durch Beitragszuschläge angehalten würden, ihre Geschäftspolitik zu überprüfen und eine bessere Ratingeinstufung anzustreben.

Die aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund bestehende, durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeiste Sicherungseinrichtung des BVR ist das erste und älteste Banken-Sicherungssystem Deutschlands. Seit mehr als 70 Jahren stellt die Sicherungseinrichtung des BVR die Bonität der genossenschaftlichen Bankengruppe durch den praktizierten Institutsschutz sicher, so dass alle einbezogenen Banken stets ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten. Sie ist vom deutschen Gesetzgeber als institutssichernde Einrichtung anerkannt. Seit ihrem Bestehen hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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