Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

BVR zum europäischen Zahlungsverkehr: Selbstregulierung statt Richtlinie

(Berlin) - Bankkunden können zukünftig europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen, Lastschriften und für Kartenzahlungen nutzen. Dies stellt Hubert Piel, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf der Jahres-Pressekonferenz des Verbandes in Aussicht. Die genossenschaftliche Bankengruppe unterstütze die Realisierung des "Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums" (Single Euro Payments Area – SEPA), für den die europäische Kreditwirtschaft nun die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen habe. Das "European Payments Council" (EPC), das wichtigste Gremium für die Schaffung der SEPA, verabschiedete am 8. März die neuen europaweit einheitlichen Verfahren. "Ab 2008 wird die genossenschaftliche Bankengruppe die neuen SEPA-Zahlungsinstrumente ihren Bankkunden zusätzlich zu den bestehenden Zahlungsinstrumenten anbieten", so Piel. Der genossenschaftliche FinanzVerbund ist im EPC mit zwei Sitzen durch BVR und DZ BANK vertreten, hat im Sinne seiner Mitglieder die neuen Verfahren aktiv mitgestaltet und wesentliche Merkmale der effizienten deutschen Zahlungsverfahren eingebracht.

"Die Schaffung der SEPA durch Selbstregulierung ist der von der Kreditwirtschaft gewählte und richtige Weg", erläutert Piel. Nur auf diese Art und Weise könne ein einheitlicher Markt mit gleichen Chancen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden. In der Tat habe die Kreditwirtschaft innerhalb kürzester Zeit eigenständig Lösungen für SEPA erstellt, die flexibel genug seien, den unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer bei der Produktgestaltung gerecht zu werden.

Der im vergangenen Dezember von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf für eine "EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt" schieße jedoch, so Piel, weit über das für SEPA Erforderliche hinaus. Zwar unterstützen die Genossenschaftsbanken das Ziel der Europäischen Kommission, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt zu schaffen, grundsätzlich. Der Umfang des Richtlinienvorschlags lasse jedoch eine massive Überregulierung befürchten. Dies könne bestehende, bewährte Strukturen und Prozesse zerstören und Preise für die Bankkunden erhöhen.

Lediglich für die künftige europäische Lastschrift bestehe tatsächlich Regelungsbedarf. Für Überweisungen und Kartenzahlungen existiere bereits ein ausreichend harmonisiertes Recht. Zur zeitnahen Unterstützung von SEPA reiche es, so Piel, völlig aus, die für ein europäisches Lastschriftverfahren erforderlichen Regelungen des Vorschlags – etwa zur Autorisierung, Widerrufbarkeit und Erstattung von Lastschriften – anzupassen.

Die angekündigte grenzüberschreitende Fusion zwischen dem Transaktionsinstitut für Zahlungsverkehrsdienstleistungen (TAI), einem Tochterunternehmen der DZ BANK, und Interpay, dem Zahlungsverkehrsabwickler in den Niederlanden, zeige, dass die Marktkräfte in der richtigen Weise wirkten. Piel: "Die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung der SEPA befinden sich vollkommen im Zeitplan. Allerdings bedarf es nun endlich der Ruhe vor überzogenen und ständig neuen Anforderungen des europäischen Gesetzgebers."

Bereits zu Beginn der neunziger Jahre seien die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie ihre Partnerbanken in Europa mit dem System "TIPANET" Vorreiter einer verstärkt automatisierten Abwicklung von grenzüberschreitenden Zahlungen gewesen. Kostenvorteile konnten in Form niedriger Entgelte an den Kunden weitergeben werden.

Europaweit einheitliche Verfahren ab 2008:
Die europäische Überweisung fasst Vorgaben bereits bestehender europäischer Vereinbarungen zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen zu einem einheitlichen Konzept zusammen und gewährleistet damit ein europäisches Standardverfahren für den Massenzahlungsverkehr. Eine Grundlage bildet hier die in Deutschland seit dem Jahr 2003 angebotene "EU-Standardüberweisung".

Mit der europäischen Lastschrift wird erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge ein Zahlungsinstrument geschaffen. Das vorliegende neue Verfahren übernimmt wesentliche Merkmale des in Deutschland stark genutzten Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens.

Das "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in ganz Europa deutlich vereinfachen sollen. Kunden sollen ihre Karte in ganz Europa verwenden können, ohne einen Unterschied zum Einsatz im Heimatland zu erkennen. Diesen Anforderungen ist die deutsche Kreditwirtschaft mit der europaweiten Öffnung von electronic cash bereits im September 2005 als erster Anbieter eines Kartenzahlungssystems erfolgreich nachgekommen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle Melanie Schmergal, Pressesprecherin Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 20210, Telefax: (030) 20211900

(sk)

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