BVR zur Kombilohndebatte: ALG II weiter entwickeln / Mindestlöhne kontraproduktiv
(Berlin) - Unter dem Stichwort Kombilohn werden aktuell Modelle der verschiedensten Art diskutiert. Wer sich zurzeit pauschal für oder gegen einen Kombilohn ausspricht, werde schnell missverstanden. Die konkrete Ausgestaltung sei aber entscheidend für den Erfolg, stellt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in einem aktuellen Bericht fest. Anstatt in Aktionismus zu verfallen, solle die Politik daher das bestehende ALG II weiter entwickeln, Arbeit soll sich lohnen
Ziel aller Kombilohn-Vorschläge sei es, gering qualifizierten Arbeitslosen eine Betätigung im Niedriglohnsektor zu ermöglichen und gleichzeitig ihr Existenzminimum zu sichern. Damit der Anreiz bestehe, eine solche Tätigkeit auch aufzunehmen, solle der Arbeitslose einen möglichst großen Teil seines erworbenen Einkommens behalten dürfen, ohne dass seine staatliche Transferzahlung in gleicher Höhe gekürzt werde. In diesem Sinne sei schon die jetzige Unterstützung Langzeitarbeitsloser nach Hartz IV ein Kombilohnmodell, so der BVR. Hilfebedürftige Erwerbsfähige erhielten Arbeitslosengeld II. Nehmen sie eine niedrig entlohnte Tätigkeit auf, werde der Lohn nicht vollständig auf die staatliche Transferzahlung angerechnet. Die Grenzbelastung des Einkommens sei aber mit bis zu über 90 Prozent immer noch zu hoch. Um die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu erhöhen, müssen aus Sicht des BVR die Anrechungsmöglichkeiten verbessert werden. Damit ein solches System bezahlbar bleibe, müsse jedoch der Regelsatz für Arbeitslose abgesenkt werden.
Bestehende Ansätze nutzen
Die Politik solle das bestehende System des ALG II verbessern. Eine konsequentere Anwendung der bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sorge dafür, dass nur diejenigen das volle ALG II erhalten, die wirklich arbeitswillig sind. Alle anderen müssten mit niedrigeren Sätzen auskommen.
Auf Dauer sei eine generelle Absenkung anzustreben, um die Anrechnungsmöglichkeiten von Erwerbseinkommen verbessern zu können. Hier sei die Politik gefragt, ein Tabu zu brechen und das Anspruchsdenken der Betroffenen zurückzufahren. Denn mit der Inanspruchnahme des Wohlfahrtsstaats sei nicht nur ein Nehmen sondern auch ein Geben verbunden. Arbeitslose müssten alles tun, um den ihnen möglichen Anteil zur Sicherung ihres Existenzminimums selbst zu tragen. Finden sie keine reguläre Anstellung, soll den Arbeitswilligen über Arbeitsmöglichkeiten die Gelegenheit gegeben werden, ein Einkommen in Höhe des jetzigen ALG II zu erreichen. Über Zeitarbeit oder Auktionen könne ihre Arbeitskraft verstärkt dem privaten Sektor angeboten werden.
Mindestlohn: Ein Schritt in die falsche Richtung
Keinesfalls dürfe ein Kombilohn auf das bestehende hohe Niveau des ALG II aufgesetzt werden. Auch dürfe, um die Kosten zu begrenzen, kein Kombilohn mit zeitlicher Befristung oder für bestimmte Personengruppen eingeführt werden, denn das würde Missbrauch und Drehtüreffekte mit sich bringen. Die Einführung eines Mindestlohns zur Begrenzung der fiskalischen Auswirkungen eines Kombilohns gehe ebenfalls in die falsche Richtung. Denn ein Mindestlohn sei in Deutschland nicht wie in anderen Staaten als Instrument der Mindesteinkommenssicherung zu sehen. Diese Aufgabe erfüllten die staatlichen Sozialtransfers. Hingegen sei es unumgänglich, den Niedriglohnsektor aufzubrechen. Nur wenn Arbeit von gering Qualifizierten in Höhe ihrer Produktivität entlohnt werde, hätten sie eine Chance auf Beschäftigung. Viele Löhne, beispielsweise im Friseurgewerbe, lägen heute schon unter dem Niveau des ALG II. Würde der Mindestlohn auf dieser Höhe oder darüber angesetzt, könnten Arbeitsplätze in diesen Bereichen nicht gehalten werden, da entsprechend höhere Preise nicht durchgesetzt werden könnten. Ein weiteres Abwandern von Beschäftigung in die Schwarzarbeit wäre die Folge.
Einige Modellvorschläge setzen darauf, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei niedrig entlohnten Tätigkeiten zu subventionieren, um auch ohne die Mitarbeit der Tarifparteien Arbeit gering Qualifizierter attraktiver zu machen. Bei einer solchen Ausgestaltung sei es jedoch schwer, Verzerrungen verschiedenster Art zu vermeiden, gibt der BVR zu bedenken. Eine könne darin bestehen, dass die Zahlung beim Arbeitgeber ansetzt. Dadurch würden auch nichtbedürftige Arbeitnehmer vom Steuerzahler unterstützt. Eine Verzerrung anderer Art entstehe, wenn nur neu entstehende Arbeitsplätze gefördert würden. Unternehmen in aufstrebenden Branchen würden damit denen vorgezogen, die einem Strukturwandel oder Konsolidierungsdruck unterliegen.
Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle
Melanie Schmergal, Pressesprecherin
Schellingstr. 4, 10785 Berlin
Telefon: (030) 20210, Telefax: (030) 20211900
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