Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

BVT/BVS-Kooperationsvertrag mit TÜV Rheinland: REACH-Betroffenheitsanalyse / REACH-Betroffenheitsanalyse für Importeure und Eigenmarkenanbieter / Planungssicherheit für Sortimentsstruktur und Lieferantenverträge / Sonderkonditionen für BVT/BVS-Mitglieder

(Köln) - Die Unsicherheit bei importierenden Handelsunternehmen zum Thema REACH ist groß. Bei der Frage, ob überhaupt und - wenn ja - welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, hilft die REACH-Betroffenheitsanalyse: Die Partnerverbände Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) bieten diesen Service in Kooperation mit dem TÜV Rheinland an.

Willy Fischel, Geschäftsführer BVT und BVS: „Viele importierende Unternehmen stehen bei REACH vor einer fast nicht zu bewältigenden Aufgabe. Der Teufel steckt oft im Detail und deshalb freuen wir uns über die Kooperation mit dem TÜV Rheinland als kompetenten Partner. Durch stichprobenartige Prüfung von Sortimentslisten, Mengenangaben sowie von Lieferantenverträgen etc. kann das Unternehmen seinen Handlungsbedarf umgehend erkennen und bei Bedarf erste Maßnahmen wie zum Beispiel Sortimentsveränderungen einleiten.“ Das Dienstleistungspaket gibt betroffenen und nicht betroffenen Unternehmen Handlungssicherheit. So kann die Analyse gleichzeitig die REACH-Konformität des Unternehmens dokumentieren. Im Falle eines Falles können weitere Dienstleistungsmodule inklusive Registrierungsservice abgerufen werden. Fischel: „Man muss REACH ernst nehmen, aber nicht überbewerten. Genau hier greift unsere Kooperation. Die Betroffenheitsanalyse erspart den Handelsunternehmen Zeit und Geld und liefert konkrete Verhaltensempfehlungen fürs Tagesgeschäft.“ In einem ersten telefonischen Vorgespräch wird kostenlos abgeklärt, ob eine Betroffenheitsanalyse überhaupt erforderlich ist. Ist dies der Fall, erhalten BVT/BVS-Mitglieder auf die Analyse und weitere REACH-Dienstleistungen vom TÜV Rheinland Sonderkonditionen.

Zum Hintergrund: Wer beispielsweise elektronische Geräte oder Spielzeug aus Fernost importiert, muss bis spätestens zum 1. Dezember 2010 alle Artikel identifizieren, in denen besorgniserregende Stoffe (z.B. Weichmacher in Kabeln, Flammschutzmittel bei LCDs) in einer bestimmten Konzentration enthalten sind. Andere Regeln gelten ab 2008 für Stoffe, die von einem Erzeugnis (z.B. Drucker, Filzstifte) freigesetzt werden oder in einer Zubereitung (Farben, Seifenblasen, Badezusätze, Druckertinte) enthalten sind. Ewald Langenohl, Geschäftsführer der TÜV Rheinland BioTech GmbH: „Bislang wurde REACH lediglich als Thema der Chemieindustrie diskutiert. Es ist Absicht der EU-Kommission, besonders kritische Stoffe in Erzeugnissen zu identifizieren und gegebenenfalls in der EU nicht mehr zuzulassen. Seit dem 1. Juni 2007 ist damit der komplette Handel aufgefordert, die Inhaltsstoffe von Importwaren aus dem nicht europäischen Raum zu identifizieren. Sobald ein Unternehmen einen betroffenen Stoff in einer Menge von über einer Tonne im Jahr – über alle Warengruppen summiert – importiert, muss es die Pflichten nach REACH erfüllen.“ Dies sei nach Einschätzung von Langenohl eine wirkliche Herausforderung an die Produkt- und Qualitätssicherung der Handelsunternehmen. Werden Waren auf den EU-Markt gebracht, die aus einer Mischung von Chemikalien bestehen oder Chemikalien freisetzen, wie beispielsweise Farben oder Klebematerialien, ist rasches Handeln geboten: Stammen die Rohstoffe von außerhalb der EU, müssen diese bis Ende 2008 vorregistriert werden.

Weitere Informationen zur REACH-Betroffenheitsanalyse erhalten Sie beim BVT/BVS (Steffen Kahnt, Tel. 0221 / 2 71 66-15) und bei der TÜV Rheinland BioTech (Sandra Zimmermann, Tel. 0221 / 69 05 89-25).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. (BVS) Willy Fischel, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 27166-0, Telefax: (0221) 27166-20

(sh)

NEWS TEILEN: