Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

BVT setzt Regressanspruch des Handels durch

(Köln) - Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) hat mit dem eigenständigen Regressanspruch des Handels gegenüber seinen Vorlieferanten einen großen Erfolg im Interesse der Mitgliedsbetriebe, aber auch der Verbraucher erzielt. Erstmals erhält durch das vom Bundestag beschlossene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz der Handel die Möglichkeit, kraft Gesetz die Industrie für Gewährleistungsfälle ein Anspruch zu nehmen. Bislang musste der Handel für Geräte der Industrie gegenüber dem Verbraucher haften, ohne einen Anspruch auf Ersatz (Tausch, Reparatur, Ersatzteile, Transportkosten etc.) zu haben.

Künftig kann der Handel die ihm im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung entstehenden Kosten nach dem Prinzip "Gleiches Recht für alle" von seinem Vorlieferanten einfordern, inklusive Aufwand, Transport etc. Das Gesetz, das die zweijährige Gewährleistung beinhaltet, wird voraussichtlich am 9. November vom Bundesrat verabschiedet und tritt damit planmäßig zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Der BVT fordert jetzt von der Industrie klare Strategien, wie die neuen Fristen und Rechte der Verbraucher in praxisorientierte Geschäftsmodelle umgesetzt werden können. Willi Klöcker, BVT Vorsitzender: "Die Hersteller sind jetzt gefordert, uns Angebote für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen auf den Tisch zu legen. Denn die Hersteller müssen nicht nur für ihre Produkte gerade stehen, sondern auch für den Aufwand, der uns aus einem Defekt während der Gewährleistung entsteht. Wenn ein Produkt fehlerhaft ist oder die vom Hersteller versprochenen Eigenschaften nicht erfüllt, dürfen weder der Konsument, noch der Handel darunter leiden." Gerade für den dienstleistungsorientierten Fachhandel mit z. B. Liefer-Service entstehen durch Gewährleistungsfälle hohe Verluste durch wachsende Logistikkosten. Ein Fachhändler, der beispielsweise ein Großbild-TV-Gerät inklusive Lieferung verkauft hat und dieses aus Gründen der Gewährleistung austauschen muss, kann seinen Vorlieferanten für die entstandenen Fahrtkosten und Arbeitszeit in Regress nehmen - auch dann, wenn die eigentliche Reparatur durch den Hersteller durchgeführt wird. Auch für diese Fälle sind von den Lieferanten technischer Produkte praktikable Modelle gefordert, die bestehende funktionierende Pauschalabgeltungssysteme einbeziehen und entstehende Kosten decken. Darüber hinaus ist eine schnelle Reaktion der Industrie in Bezug auf die verlängerten Fristen gefragt. Klöcker weiter: "Die bisherigen Abrechnungsformulare der Lieferanten sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen. Die alten Regeln gelten nicht mehr, wir müssen die gesamten Gewährleistungsvereinbarungen neu verhandeln. Dabei ist jedem klar, dass Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist."

Nach Einschätzung des BVT unterschätzen viele Hersteller technischer Konsumgüter die Auswirkungen der EU-Garantie und des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Klöcker: "Wir haben die Verhandlungen mit der Industrie frühzeitig begonnen und stoßen in den Gesprächen trotzdem häufig auf Unkenntnis. Unser Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Modelle zur Abwicklung von Gewährleistungsfällen zu unterstützen. Dabei geht es auch darum, die Grenzfälle der neuen Regeln und Kulanzspielräume auszuloten. Weder dem Handel noch der Industrie ist damit gedient, die noch offenen Fragen künftig von den Gerichten beantworten zu lassen." Der BVT unterstützt hier die Mitgliedsbetriebe sowohl durch Verhandlungen mit der Industrie als auch mit fundierter Information. Zu den Auswirkungen und Folgen des neuen Schuldrechts publiziert der Verband rechtzeitig vor dem Jahreswechsel Handlungsempfehlungen und unterstützt die Betriebe bei der notwendigen Neugestaltung von Verträgen. Dies beinhaltet Textvorlagen bzw. Musterpassagen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fachhandels, die der neuen Gesetzeslage gerecht werden.

Die langjährige Lobbyarbeit des BVT beim Gesetzgebungsverfahren zu EU-Garantierichtlinie sowie Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde mit dem vorliegenden Gesetzestext von Erfolg gekrönt. Die erzielte Regelung ist nach BVT-Auffassung praktikabel und verursachergerecht. Damit ist es durch eine massive BVT-Protestbriefaktion und Intervention in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) gelungen, eine wirtschaftlich vernünftige Regelung durchzusetzen, so dass der Handel nicht für Fehler gerade stehen muss, die er selbst nicht verschuldet hat. Insbesondere der technisch orientierte Fachhandel mit Konsumelektronik, Telekommunikation, PC/Multimedia, Foto, Elektro-Hausgeräten und Beleuchtung wird somit vor Schaden in Zusammenhang mit der verlängerten nunmehr zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Kaufverträgen und erweiterter Haftung bewahrt.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des technisch orientierten Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von 16.000 Einzelhandelsunternehmen mit 19.000 Arbeitsstätten und 100.000 Beschäftigten aus den Branchen Konsumelektronik, Telekommunikation, PC/Multimedia, Elektro-Hausgeräte, Küchen und Beleuchtung. Der BVT ist dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) angeschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/27166-0 Telefax: 0221/27166-20

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