BWV fordert generelle Bescheinigung zur Gentechnikfreiheit von Lieferanten
(Mainz) - Derzeit werden in vielfältiger Weise Diskussionen um Erzeugererklärungen zur Freiheit von gentechnisch veränderten Organismen geführt.
In diesem Zusammenhang hat der BWV nun klargestellt, dass ein Landwirt oder Winzer nur dann eine solche Erzeugererklärung abgeben kann, wenn auch die von ihm eingesetzten Vorprodukte frei von gentechnisch veränderten Organismen sind. Aus diesem Grund hat der BWV vom Handel gefordert, für Hilfs- und Zusatzstoffe wie z. B. Enzyme oder Hefen, die in der Kellertechnik im Weinbau eingesetzt werden, ebenfalls Erklärungen über die Gentechnikfreiheit abzugeben.
Winzer oder Landwirte könnten nur bescheinigen, dass ihre Produkte gentechnikfrei sind, wenn auch die vorgelagerte Handelsstufe, von der Saatgut, Pflanzgut sowie weitere Hilfs- und Zusatzstoffe bezogen werden garantieren, keine gentechnisch veränderten Vorprodukte zu liefern.
Zur Vereinfachung der Bürokratie sei es daher denkbar, dass der Handel jeder Lieferung automatisch eine Erklärung über die Gentechnikfreiheit dieser Produkte beifügt, so der BWV.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550
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