Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV-Präsident Schindler begrüßt Ausnahmegenehmigung vom Pflugverbot

(Mainz) - Bereits vor einigen Monaten hat sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. intensiv für eine Ausnahmeregelung von dem mit der Agrarreform eingeführten Pflugverbot eingesetzt. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, hat daher die nun vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage erteilte Ausnahmegenehmigung ausdrücklich begrüßt.

Nach den Grundsätzen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gilt zur Erosionsvermeidung für 40 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes ein Pflugverbot nach der Ernte der Vorfrucht und vor dem 15. Februar des Folgejahres, sofern nicht vor dem 1. Dezember eingesät wurde.

Weite Teile von Rheinland-Pfalz wie z. B. die Vorderpfalz seien aufgrund der Flachlagen jedoch gar nicht erosionsgefährdet, so dass diese zusätzlichen Auflagen zwar zu mehr Bürokratie, jedoch nicht zu weniger Erosion führen würden.

Schindler begrüßte daher, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung im Sinne der Landwirte gehandelt habe und alle Gemarkungen, deren Ackerflächen im Durchschnitt eine geringere Neigung als zwei Prozent haben, unbürokratisch vom Pflugverbot befreit habe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

(tr)

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