BWV schließt Rahmenvertrag mit Firma Interseroh zur Einhaltung der Verpackungsverordnung
(Mainz) - Mit der Novelle der Verpackungsverordnung müssen sich alle sogenannten "Erstinverkehrbringer" von mit Ware befüllten Verpackungen (wie z. B. Weinflaschen), die beim Endverbraucher anfallen, an einem Dualen System beteiligen und sich dort lizensieren lassen. Viele Vertriebspartner (z. B. Fachhandel) verlangen daher von ihren Lieferanten, dass diese die Lizensierung als eigene Verpflichtung übernehmen. Mit den Einnahmen aus diesem System wird bundesweit u. a. die Entsorgung über Glascontainer finanziert. Eine Kennzeichnung durch den "Grünen Punkt" ist damit nicht mehr notwendig.
Um die Kosten für die rheinland-pfälzischen Weinbaubetriebe möglichst gering halten zu können, hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. einen Rahmenvertrag mit der Firma Interseroh geschlossen. Dieser Rahmenvertrag bietet deutliche Preisvorteile gegenüber Einzelverträgen. Besonderer Wert wurde beim Abschluss des Vertrages neben dem günstigen Preis auf die Handhabung gelegt, um die rechtlichen Verpflichtungen zum Anschluss an ein Duales System abwickeln zu können.
BWV-Mitglieder, die den Rahmenvertrag nutzen möchten, wenden sich bitte an die BWV- Bezirksgeschäftsstelle in Neustadt, Tel.: 06321-927470 oder Alzey, Tel.: 06731-95107000
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
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