BWV stellt Musterschreiben für Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid zur Verfügung
(Mainz) - Vor wenigen Tagen haben Besitzer von Geländewagen und Transportern Steuerbescheide mit teilweise erheblichen Nachforderungen, rückwirkend zum 1. Mai 2005 erhalten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd empfiehlt seinen Mitgliedern, Einspruch gegen die Steuerbescheide einzulegen und hält entsprechende Musterschreiben bereit.
Hintergrund der Nachforderung ist die Streichung des § 23 Absatz 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung. Durch den Wegfall des Paragraphen wurde die Grundlage für die 2,8 Tonnen-Grenze entzogen. Am 31. Dezember 2006 wurde das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert. Damit sind zum Beispiel Geländewagen und Pickups mit Doppelkabine als Pkw zu besteuern.
Inzwischen hat die Oberfinanzdirektion mitgeteilt, dass einige Steuerbescheide fehlerhaft ausgestellt wurden, da ein falscher Emissionsschlüssel zugrunde gelegt wurde. Darüber hinaus bestehen nach Ansicht des BWV Zweifel, ob die Nachforderungen gerechtfertigt sind, da ein schweres Kombinationsfahrzeug entgegen der EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht als Pkw eingestuft wird.
Mitglieder, die eine solche Kfz-Steuernachforderung erhalten haben und Einspruch dagegen einlegen möchten, können entsprechend vorbereitete Musterschreiben in den Bezirksge-schäftsstellen des BWV anfordern oder diese von der BWV-Homepage unter www.bwv-rlp.de herunterladen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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