Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
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BWV übergibt anlässlich der Agrarministerkonferenz in Mainz Resolution

(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. hat am 10. März 2006 anlässlich der Agrarministerkonferenz in Mainz eine Resolution an den rheinland-pfälzischen Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Hans-Artur Bauckhage übergeben.

Die Landwirte und Winzer benötigen einen wettbewerbsfähigen, zukunftsorientierten Agrar- und Weinbaustandort Deutschland, um auch in Zukunft an nationalen und internationalen Märkten erfolgreich agieren zu können. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) hat anlässlich der Agrarministerkonferenz, welche vom 9. bis 10. März 2006 in Mainz stattfindet eine Resolution für eine zukunftsorientierte nationale Agrarpolitik zusammengestellt.

Eine wichtige Forderung des Berufsstandes ist seit langer Zeit die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen in Europa. Die Umsetzung der europäischen Vorschriften muss daher zukünftig 1:1 erfolgen. Vor allem beim Agrardiesel, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und bei der Umsetzung von Nutztierhaltungsverordnungen ist eine Harmonisierung anzustreben. Der BWV fordert im Bereich Agrardiesel die Abschaffung der mit dem Verbrauchsjahr 2005 eingeführten Selbstbehalts- und Höchstmengenregelung sowie eine Berücksichtigung von Beregnungsaggregaten.

Die Abschmelzung der betriebsindividuellen Ausgleichsbeträge, die aufgrund der GAP-Reform in vielen Betrieben entstehen, muss dringend nach hinten verschoben werden. Die Bullenmäster, Milchviehhalter, Schafhalter, Zuckerrüben- und Tabakanbauer benötigen unbedingt einen längeren Anpassungszeitraum. Nur so kann ein drastisch ansteigender Strukturwandel gebremst werden. Aufgrund des in Deutschland eingeführten Kombimodells ist es vorgesehen, die betriebsindividuellen Ausgleichszahlungen der Betriebe von 2010 bis 2013 in eine einheitliche Prämie abzuschmelzen. Hierdurch müssen die betroffenen Betriebe innerhalb von wenigen Jahren herbe Verluste hinnehmen. Nach den Vorschlägen zur Umsetzung der Zuckerausgleichszahlungen sind die rheinland-pfälzischen Zuckerrübenerzeuger durch den geplanten einheitlichen Ausgleich für A- und B-Quoten benachteiligt. Vor allem Betriebe, die in den vergangenen Jahren durch Quotenzukäufe Investitionen in die Zukunft ihrer Betriebe vollzogen haben, sind davon betroffen. Eine viel zu rasante Abschmelzung innerhalb von vier Jahren ab dem Jahr 2010 kostet viele Betriebe die Existenz. Die Abschmelzung muss daher um einige Jahre nach hinten verschoben werden. Dies gilt natürlich auch für die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Abschmelzungsbeträge. Auch die Rinderhalter und Tabakpflanzer könnten aufatmen, wenn die vorgesehene Abschmelzung verschoben würde. Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf muss nach Auffassung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. dringend nochmals überarbeitet werden.

Die von der EU im Jahr 2005 mit der GAP-Reform eingeführten Cross Compliance-Vorschriften müssen dringend überdacht werden. Die Landwirte haben bisher über viele Generationen ohne diese Vorschriften gesunde Nahrungsmittel produziert. Die zusätzlichen Vorschriften führen zu einem unnötigen Sanktionsrisiko und einem unzumutbaren bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte. Die Bundesregierung sollte sich daher unbedingt für die Abschaffung bzw. deutliche Vereinfachung der Vorschriften einsetzen. Die unvermeidbaren Kontrollen müssen moderat und praxisgerecht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat im Laufe der Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 beschlossen, die Mehrwertsteuer von derzeit 16 auf 19 Prozent anzuheben. Dies bedeutet für die deutschen Landwirte, die ohnehin in den vergangenen Jahren mit steigendem Kostendruck bei sinkenden Einnahmen zu kämpfen haben, eine zusätzliche Belastung, die ökonomisch nicht verkraftet werden kann. Die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer muss daher ebenfalls zwingend eine Anhebung der Vorsteuerpauschale für landwirtschaftliche Betriebe von derzeit 9 auf 12 Prozent zur Folge haben. Die Anhebung der Mehrwertsteuer ohne gleichzeitige Anpassung der Vorsteuerpauschale käme einer faktischen Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung gleich. Die Land- und Forstwirte würden in die Regelbesteuerung gezwungen, was mit erheblichem bürokratischen Mehraufwand und zusätzlichen Kosten sowohl bei den Land- und Forstwirten als auch bei der Finanzverwaltung verbunden wäre. Dagegen hat die Erhöhung der Umsatzsteuerpauschale keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt.

Die geplante Besteuerung von Biokraftstoffen der Bundesregierung muss im Sinne der Bemühungen um die Stärkung von Erneuerbaren Energien gestoppt werden. Landwirte und viele landwirtschaftsnahe Organisationen haben in den vergangenen Jahren nicht unerhebliche Investitionen in diesem Bereich vorgenommen, um die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen zu reduzieren und den Landwirten und Winzern ein zweites Standbein zu schaffen. So wurde beispielsweise Anfang Februar in Niederauerbach eine Rapsölpresse eröffnet, deren Existenz bereits durch eine Biokraftstoffbesteuerung gefährdet ist, bevor die Produktion in größerem Umfang aufgenommen wurde. Die für die Umrüstung von Fahrzeugen erforderliche Investition wird nur umgesetzt, wenn die Biokraftstoffe langfristig einen Preisvorteil beinhalten. Eine Besteuerung in der geplanten Höhe von 10 bzw. 15 Cent kompensiert den bisherigen Preisvorteil. Die aktuellen Pläne des Bundesfinanzministeriums würden damit das Aus für die bisherigen Bemühungen bedeuten. Vielmehr sollten die biogenen Energieträger aus der Landwirtschaft einen Schwerpunkt in der Förderung darstellen.

Bürokratieabbau steht bereits seit vielen Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in den Wahlprogrammen der Parteien. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. fordert daher die Bundesregierung auf, endlich eine effiziente Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau durchzuführen. Bereits heute verbringen die Landwirte und Winzer rund 1/3 ihrer Arbeitszeit im Büro. Gleichzeitig werden jedoch immer höhere Anforderungen an die Produktionstechnik gestellt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Der bürokratische Aufwand muss für die landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland endlich auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Im Jahr 2006 gab es vielfältige Diskussionen zur Änderung des Weingesetzes. Das deutsche Weingesetz enthält unter anderem die Hektarhöchstertragsregelung oder aber Bestimmungen zur Erhebung von Weinwerbeabgaben. Dem Entwurf nach werden die Länder ermächtigt, die innerbetriebliche Saldierungsmöglichkeit einzuschränken, wenn in drei aufeinanderfolgenden Erntejahren der durchschnittliche Ertrag einer Rebsorte um mehr als 40 Prozent über den festgesetzten Ertrag für Q.b.A. liegt. Eine solche Ermächtigung wird kategorisch abgelehnt, da die vorgeschlagene Regelung äußerst kompliziert und praxisfern ist und einen hohen bürokratischen Aufwand erfordert. Trotz der bekannten Probleme ist das derzeit bekannte Modell der Ertragsregelung in der Praxis eingeführt und darf nicht ständig geändert werden. Die Winzer haben sich in das bisherige, ebenfalls bereits aufwendige Verfahren eingearbeitet. Eine weitere Verschärfung der damit verbundenen Bürokratie ist unzumutbar. Darüber hinaus wurde eine Erhöhung der Weinwerbeabgabe von der Bundesregierung vorgeschlagen. Dies ist den Betrieben keinesfalls zuzumuten. Vielmehr schlägt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. vor, die bisherigen Maßnahmen effizient zu bündeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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