Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
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BWV übt scharfe Kritik an Nachmeldung des Ober-Hilbersheimer Plateau als Vogelschutzgebiet

(Mainz) - Nach heftigen Protesten und Stellungnahmen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV), hat das rheinland-pfälzische Landesamt für Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in einem Antwortschreiben an den BWV mitgeteilt, dass Gebiet Ober-Hilbersheimer Plateau werde als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. In einer ersten Reaktion übte der BWV heftige Kritik an diesem Vorhaben. Die Ausweisung des Plateaus als Vogelschutzgebiet - aufgrund 1,5 gesichteter Brutpaare der Wiesenweihe - sei mehr als unverhältnismäßig, so der BWV.

Bereits im Vorfeld der Diskussion hatte sich der BWV im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Stellungahmen und Gesprächen gegen diese Vogelschutzgebietsnachmeldung ausgesprochen. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht teilte dem BWV in seinem Antwortschreiben mit, dass Vogelschutzgebiete mit 1 bis 2 Brutpaaren keine Ausnahme seien. Das Ober-Hilbersheimer Plateau sei mit dem einzigen Brutvorkommen der Wiesenweihe in Rheinland-Pfalz das wichtigste Gebiet und daher meldepflichtig. Man teile zwar die Auffassung des BWV, dass die bisherige ackerbauliche Nutzung mitverantwortlich für die Eignung als Brutgebiet, insbesondere der Wiesenweihe sei. Die Dauerhaftigkeit des Brutbestandes hänge jedoch ganz entscheidend vom Brutplatz-Management ab. Aufgrund von Anregungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung sei auf dem Westerberg ein Bereich mit höherem Anteil von Obstbaumanlagen und Gehölzen aus dem Vogelgebietsschutzvorschlag herausgenommen worden, so das Landesamt in seinem Antwortschreiben.

Der BWV kündigte an, nun den Klageweg gegen die Ausweisung des Schutzgebietes intensiv zu prüfen. Es könne nicht sein, dass wertvolles Ackerland, welches vielen landwirtschaftlichen Unternehmen als Grundlage diene, aus Willkür und durch die Sichtung von drei Vögeln mit allen damit verbundenen Konsequenzen zum Vogelschutzgebiet erklärt werde. Schließlich seien es die Landwirte und Winzer, die unsere Kulturlandschaft seit Jahrtausenden prägen, pflegen und erhalten, so der BWV weiter. Nur wenn diese Unternehmen wirtschaftlich geführt werden könnten, werde auch die Kulturlandschaft entsprechend erhalten und gepflegt, so dass sich auch die Vögel darin wohlfühlen könnten. Schließlich hätten sich diese auch ohne die Ausweisung der Fläche als Vogelschutzgebiet dort niedergelassen, so der BWV abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

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