BWV und Bezirksverband Pfalz fordern verlässliche Rahmenbedingungen für Viehhalter in Rhein-land-Pfalz
(Mainz) - Anlässlich des 14. Vieh- und Fleischtages, der am 8. Februar 2007 in der Lehr und Versuchsanstalt Neumühle in Münchweiler stattfand, forderten der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd und der Bezirksverband Pfalz verlässliche zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für Viehhalter in Rheinland-Pfalz.
Der Vieh- und Fleischtag wird jährlich gemeinsam von den Bauern- und Winzerverbänden in Rheinland-Pfalz, dem Bezirksverband Pfalz mit der Lehr- und Versuchsanstalt Hofgut Neumühle, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westpfalz durchgeführt. Im Mittelpunkt der Tagung stehen dabei regelmäßig Fachthemen für Schweinehalter, Milchviehhalter und Rindfleischerzeuger.
Für eine erfolgreiche Viehhaltung seien vor allem zukunftsorientierte Rahmenbedingungen erforderlich, die Planungssicherheit für eine langfristige Ausrichtung der Betriebe ermöglichen, stellten der Bezirksverband Pfalz und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd im Rahmen der Pressekonferenz, die anlässlich des Vieh- und Fleischtages stattfand, klar.
Hierzu gehöre auch, der in den vergangenen Monaten auf EU-Ebene diskutierten Erhöhung der Modulation auf bis zu 20 Prozent eine klare Absage zu erteilen. Dies würde einen Angriff auf die Zusage der im Jahr 2005 umgesetzten Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU bedeuten. Damit wurden die Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und bis 2013 festgeschrieben. Im Rahmen des von der EU angekündigten health check erwarte der BWV jedoch eine Vereinfachung der bisherigen Regelungen, die sich in der Praxis in vielen Bereichen als zu kompliziert erwiesen hätten, so der BWV.
Auch die Cross Compliance-Vorschriften, die im Rahmen der GAP-Reform eingeführt wurden, müssten dringend abgespeckt werden, so der BWV. Nach wie vor werde beispielsweise von den Schweinehaltern verlangt, die Ferkel bereits beim Absetzen mit Ohrmarken zu kennzeichnen. Dies sei weder arbeitswirtschaftlich sinnvoll, noch vom EU-Recht vorgegeben. Nach EU-Recht müssten die Ferkel erst bei Verlassen des Betriebes gekennzeichnet werden. Diese Regelung müsse auch in Rheinland-Pfalz Anwendung finden.
In der aktuellen Diskussion um die Milchquote forderten der BWV und der Bezirksverband Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe. Da die politischen Signale der EU-Kommission auf einen Ausstieg aus der Milchquote ab dem Jahr 2015 hinweisen, forderte der BWV bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen für Maßnahmen nach 2015 zu treffen. Nur wer konkrete Planungssicherheit habe sei auch in der Lage, zukunftsweisende Investitionen durchzuführen, so BWV und Bezirksverband.
Die anstehende Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes bereite den Landwirten ebenfalls Sorgen, so BWV und Bezirksverband. Unstrittig sei, dass dieses Gesetz aus den Fünfzigerjahren an die aktuelle Situation angepasst werden müsse. Dies dürfe jedoch keinesfalls einseitig zu Lasten der Landwirte erfolgen. Als völlig unakzeptabel wurde daher der vorgesehene Verzicht auf Vorgaben zum Inhalt und zur Ausgestaltung von Schlachtviehabrechnungen bezeichnet. Dies würde bedeuten, dass Schlachtunternehmen künftig auf die Angabe wertbestimmender Bestandteile völlig verzichten könnten und sei keinesfalls hinnehmbar. BWV und Bezirksverband halten es daher auch in Zukunft für unverzichtbar, die Schlachtunternehmen weiterhin zur Angabe bestimmter Faktoren wie der Klassifizierung der Tiere mit Angabe der Kategorie, Handelsklasse und den Vorkosten zu verpflichten. Die Vorkosten müssten dabei präziser als bisher definiert werden. Eine Position sonstige Vorkosten sei für den einzelnen Landwirt nicht nachvollziehbar und daher aus den Schlachtabrechnungen zu streichen. Nur so sei die Abrechnung auch für den Landwirt transparent und nachvollziehbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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