Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV verlängert Stromrahmenvertrag mit den Energieversorgern EWR und Pfalzwerken

(Mainz) - Am 1. März 2004 unterzeichneten der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, und die Prokuristen der Energieversorger EWR und Pfalzwerke, Thomas Bollheimer und Ralf Poll, die Verlängerung des gemeinsamen Rahmenvertrages zum günstigeren Bezug von Strom für die BWV-Mitglieder.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wurde die Partnerschaft zwischen EWR, Pfalzwerken und BWV, die seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1999 besteht, für weitere zwei Jahre fortgesetzt. Rund 6.000 Mitglieder des BWV haben bisher an dieser Rahmenvereinbarung teilgenommen. Die steigenden Strompreise der vergangenen Monate machen jedoch auch vor dem Rahmenvertrag des Bauern- und Winzerverbandes nicht halt. Die Elektrizitätsunternehmen haben zum 1. Januar 2005 ihre allgemeinen Tarife erhöht. Nach Angaben der Stromversorger resultieren diese Preissteigerungen aus den gestiegenen Kosten bei der Strombeschaffung.

Trotz massiver Preissteigerungen an den Strommärkten ist es dem BWV dennoch gelungen, einen Preisvorteil für seine Mitglieder auszuhandeln. Die Vereinbarung wird bis zum 31.03.2007 gültig sein. Ab dem 01.04.2006 erhöhen sich die Nettoarbeitspreise um jeweils 0,46 Cent, netto je Kilowattstunde (kWh).

Auch wenn es nach harten Verhandlungen des BWV mit den Energieversorgern unvermeidbar war, steigende Strompreise innerhalb der Rahmenvereinbarung hinzunehmen, erhalten die BWV-Mitglieder dennoch einen deutlichen Vorteil gegenüber des zum 1. Januar 2005 gestiegenen allgemeinen Tarifes der Energieversorger in Höhe von rund 1-3 Prozent. Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass der BWV-Tarif von EWR und Pfalzwerken auch künftig weiterhin eine Schwachlastregelung (NT) enthält.

Mitglieder, die an diesem Vertrag künftig nicht mehr teilnehmen möchten, erhalten ein Sonderkündigungsrecht von drei Wochen zum 30. April 2005. Wird die Teilnahme am Rahmenvertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, wird er bis zum 31.03. 2007 fortgeführt.

Auch für RWE und OIE-Kunden wird sich einiges ändern. RWE und OIE-Kunden erhalten künftig einen Bonus auf den gültigen allgemeinen Tarif dieser Energieversorger in Höhe von 0,2 Cent je kWh netto. Dieser Tarif enthält künftig keine Schwachlastregelung (NT) mehr. Sollte das Verbrauchsverhalten in einem Betrieb, der Strom von RWE und OIE bezieht einen Schwachlasttarif erfordern (z. B. intensiver Tierhaltungsbetrieb), kann es sinnvoller sein, den allgemeinen Tarif von RWE und OIE zu wählen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den BWV.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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