Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Geschäftsstelle Freiburg
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Caritas fordert fachgerechte Debatte über Jugendstrafrecht / Gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten reichen aus / Oberstes Ziel der Strafe ist Resozialisierung

(Freiburg) - Der Deutsche Caritasverband (DCV) teilt die Auffassung des Deutschen Richterbundes, der zu Folge eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes nicht erforderlich ist. Der Staat verfügt bereits jetzt über eine Bandbreite von Instrumenten, die es ermöglicht, auf delinquentes Verhalten Jugendlicher adäquat zu reagieren. Wichtig ist dabei eine rasche Reaktion, die weitere Erhöhung der Sanktionsschwere würde dagegen nach Erkenntnissen der Kriminologie und der Jugendhilfe nichts bewirken.

Gewalt sei für einen Teil der jungen Menschen das Mittel der Wahl, um sich gegen vermeintliche Angriffe zu wehren, aber oft auch eine Reaktion auf Frustrationen, Ängste und Sorgen. Anlass und Reaktion stehen dabei nicht selten in einem krassen Missverhältnis. "Wir wenden uns gegen jegliche Gewalt, auch die von Jugendlichen", verdeutlicht Peter Neher, Präsident des DCV. "Entscheidend ist jedoch, dass die getroffenen Maßnahmen weitere Gewalttaten verhindern." Der Ruf nach Verschärfung des Strafrechts und auch die Forderung bei über 18 Jährigen grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, sei auf den ersten Blick nachvollziehbar. Menschen hätten ein Recht auf Sicherheit im Alltag. Die geforderten Verschärfungen werden diese Sicherheit aber nicht erzeugen.

Das derzeitige Jugendstrafrecht ist kein "Strafrecht light". Es zeichnet sich durch einen vielfältigen Katalog von Maßnahmen aus, die insbesondere die Erziehung der Heranwachsenden zur Aufgabe haben. Dadurch wird in der Praxis eine geringere Rückfallquote erreicht, als bei den geforderten Abschreckungsmaßnahmen.

Ist ein Aufenthalt im Jugendstrafvollzug angebracht, braucht es aber auch dort ausreichend Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für jugendliche Straftäter. Angemessene Hilfen für die Entlassungsvorbereitung und die Phase nach der Entlassung sind sicherzustellen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Der DCV fordert radikal verbesserte Rahmenbedingungen im Jugendstrafvollzug. Eine jugendgerechte Unterbringung und genügend sozial-pädagogisch und therapeutisch geschultes Personal sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für den angestrebten Neuanfang der Täter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Claudia Beck, Pressesprecherin Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

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