Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Geschäftsstelle Freiburg
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Caritas lehnt Verschärfung des Ausländerrechts ab / Umsetzung der EU-Richtlinien darf Betroffene nicht benachteiligen

(Nürnberg) - Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vorgelegt. Der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisiert, dass die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Verschärfung des Ausländerrechts genutzt werden soll. Der vorliegende Referentenentwurf verstärkt den polizei- und sicherheitsrechtlichen Charakter des Ausländerrechts. Die Bundesregierung, die die Richtlinien eins zu eins umsetzen wollte, geht damit unnötigerweise über die bindenden Vorgaben der Richtlinien hinaus.

Besonders kritisch sieht der DCV die vorgesehenen Verschärfungen bei der Familienzusammenführung mit dem Ziel, Schein- und Zwangsehen zu bekämpfen und die Integration zu verbessern. Diesen Zielen kommt hohe Relevanz zu. Nach Einschätzung der Caritas sind aber die vorgesehenen Regelungen zur Erreichung dieser Ziele ungeeignet und nicht verfassungskonform. Das Heraufsetzen des Nachzugsalters auf 21 Jahre und die generelle Forderung nach deutschen Sprachkenntnissen beträfe alle Paare, die am Anfang ihrer Ehe mit ausländischen Partnern bzw. in der Phase der Familiengründung stehen. Der DCV bewertet dies als einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie, der unterbleiben muss. Um den von Zwangsverheiratung Betroffenen wirklich zu helfen, muss nach Auffassung der Caritas die Rechtstellung der Opfer deutlich verbessert werden. Dies könnte durch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der jeweiligen Person erreicht werden. Außerdem müssen im Interesse der betroffenen Frauen Beratungs- und spezifische Hilfsangebote geschaffen werden.

Darüber hinaus ist es aus Sicht der Caritas wesentlich, die im Koalitionsvertrag genannten Prüfaufträge im Zusammenhang mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen sowie für die Themen „Illegalität“ und kommunales Wahlrecht für Menschen aus Drittstaaten schnell in die Tat umzusetzen. Der DCV bietet hier seine Mitarbeit an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

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