Club Bertelsmann und Börsenverein einigen sich im Streit über Preisbindung bei Buchclubausgaben
(Frankfurt am Main) - Der Konflikt zwischen dem Club Bertelsmann und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels um die Auslegung des Buchpreisbindungsgesetzes bei Parallelausgaben ist beigelegt. Die Parteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Kern des Vergleichs ist eine zeitgemäße Anpassung des Potsdamer Protokolls. Es wurde am 20. Juli vor dem Frankfurter Oberlandesgericht protokolliert. Mit einer einstweiligen Verfügung war dem Club im Oktober 2003 untersagt worden, verbilligte Buchclubausgaben von Bestsellern vor Ablauf von sechs Monaten nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe anzubieten.
Ich bin sehr zufrieden, dass es uns im Sinne der gesamten Buchbranche gelungen ist, die aufgetretenen Konfliktpunkte außergerichtlich zu lösen. Der Börsenverein hat sich dabei intensiv für einen tragfähigen Kompromiss bei der zukünftigen Auslegung des Buchpreisbindungsgesetzes eingesetzt, sagte der Vorsteher des Börsenvereins, Dieter Schormann. Wir sind froh, mit dem gemeinsam erarbeiteten Kompromiss eine akzeptierte Basis für die weitere Programmarbeit im Club definiert zu haben. Uns war es wichtig, dass wir angesichts veränderter Marktbedingungen mehr Flexibilität in der Frage des Zeitabstandes erhalten, sagte Club-Programmchef Peter Schaper.
Dem Vergleich vorangegangen waren Spitzengespräche zwischen Vertretern von Börsenverein und Club Bertelsmann. Ziel war es, bestehende Differenzen auf der Grundlage der bisherigen Branchenübung auszuräumen und Einvernehmen über die Zulässigkeit von Buchclubausgaben nach Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes herzustellen.
Die Eckdaten des Kompromisses: Der Mindestabstand zwischen Originalausgabe und Erstankündigung des Clubs kann vier statt bislang sechs Monate betragen, die Preisdifferenz darf in diesem Falle im Gegenzug dazu 15 Prozent nicht überschreiten. Für den Weihnachtskatalog kann der Abstand auf drei Monate verkürzt werden, die Preisdifferenz darf dann nur bei fünf Prozent liegen. Für Bücher, die sich auf kurzfristig anstehende, öffentliche Termine wie Sportereignisse oder politische Wahlen beziehen, gelten die Einschränkungen nicht. Nicht mehr zeitgleich dürfen dagegen Bücher zu aktuellen Kinofilmen und Fernsehserien erscheinen. Das modifizierte Potsdamer Protokoll soll zehn Jahre gelten.
Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt
Telefon: 069/1306-0, Telefax: 069/1306-201