Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)
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Codierung: BVA verweist Kasse in ihre Schranken / Köhler: "Eine Diagnose darf sich nicht nach wirtschaftlichen Begehrlichkeiten richten"

(Berlin) - "Wir begrüßen es sehr, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) die Deutsche BKK wegen ihres Schreibens an die Niedergelassenen zur Diagnosecodierung gerügt hat." Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, heute (20. Februar 2009) in Berlin. Die Deutsche BKK hatte die Niedergelassenen in einem Schreiben aufgefordert, Verordnungen und Diagnosen aus dem Jahr 2007 noch einmal zu überprüfen und sie auf "eventuelle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit zukünftigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen" aufmerksam gemacht. Das BVA untersagte der Kasse solche Aktionen daraufhin schriftlich.

"Es ist richtig und wichtig, dass das BVA durchgegriffen hat. Die Codierungshoheit muss in den Händen des Arztes bleiben und darf sich nicht an wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Kassen orientieren", betonte Köhler. Ärzte, die den Brief der Deutschen BKK erhalten haben, können diesen laut BVA ignorieren, da er nicht rechtmäßig ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

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