Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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Corona-Soforthilfe: Handwerk begrüßt Lösung des "Soforthilfe-Dramas"

(Stuttgart) - Das Handwerk atmet auf: Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben angekündigt, den monatelangen Streit um die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe mit einem neuen Gesetz beizulegen. Damit sollen alle Empfänger der Hilfsgelder, die ihren Antrag bis 7. April 2020 gestellt haben, von der Rückzahlungspflicht befreit werden.

Damit würden diese Soforthilfe-Empfänger jenen Betrieben gleichgestellt, die zwischenzeitlich erfolgreich gegen die Rückzahlung der Soforthilfe geklagt hatten. Handwerk BW hatte schon vor Wochen eine Lösung des Problems noch vor der Wahl angemahnt. "Die lange Zeit, in der unsere Betriebe im Unklaren gelassen wurden, ist kein Ruhmesblatt für die Ministerien", kritisiert Handwerk BW-Präsident Rainer Reichhold, und weiter: "Schlussendlich nimmt das Parlament nun das Heft in die Hand und hält Wort, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sein dürfen." Er dankte den Regierungsfraktionen für diese Initiative und auch der Opposition für den aufgebauten Druck der letzten Wochen. Das Handwerk erwarte nun eine Unterstützung des Entwurfs möglichst aller Parteien.

Mit dem heute eingebrachten Gesetz "über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“)“ vom 22. März 2020“ suchen die Fraktionen einen Ausweg aus dem juristischen Hin und Her, wie die Landesregierung mit den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs aus Oktober 2025 umgehen soll: Die Richter hatten in mehreren Verfahren entschieden, dass Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie rechtswidrig waren. Dabei ging es ausschließlich um Hilfen, die zwischen dem 22. März und 7. April 2020 beantragt wurden. Diese Zuschüsse wurden auf Basis einer Richtlinie bewilligt, deren Auslegung das Land später zu Ungunsten der Betriebe geändert hatte – insbesondere bei der Berechnung eines Liquiditätsengpasses und beim Verwendungszeitraum. Das Gericht stellte klar, dass diese nachträgliche Einschränkung unzulässig war. Jenseits der Kläger sind angeblich 62.000 Unternehmen und Selbstständige betroffen, nicht nur im Handwerk, aber darunter viele Friseure.

Das Wirtschaftsministerium hatte zwar im Januar schon angekündigt, sämtliche Rückforderungen in diesen Fällen zurückzunehmen. Doch entbrannte ein Streit mit dem Finanzministerium, wie dies geschehen könnte. Es drohte eine weitere Hängepartie bis nach der Wahl. Nun haben die Fraktionen von CDU und Grünen den Knoten durchschlagen. Ihr Gesetzesentwurf sieht ein Programm vor, bei dem berechtigte Betriebe online eine Erstattung ihrer Rückzahlung beantragen können. "Das Verfahren klingt zwar auch nicht nach einem Paradebeispiel für Bürokratieabbau. Und dass das Wirtschaftsministerium und vermutlich die L-Bank nun eine neue Online-Plattform vorbereiten müssen, erscheint uns auch als Zeitrisiko. Aber immerhin sind die Mittel im Haushalt gesichert", ergänzt der Landeshandwerkspräsident. Außerdem müsse noch dringend geklärt werden, worauf die Betriebe achten müssen - auch weil das Gesetz jene Fälle nicht erfasst, in denen noch keine bestandskräftigen Rückzahlungsbescheide der L-Bank vorliegen und den Betrieben noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen (z.B. ein Widerspruch).

"Die Fraktionen haben hier Verantwortung für die Wirtschaft gezeigt, die Glaubwürdigkeit des Staates hätte sonst erneut auf dem Spiel gestanden", so Reichhold. Es bleibe zu hoffen, dass das Gesetz tatsächlich bis Ende Februar verabschiedet wird und das Antragsverfahren zeitnah starte. Hier seien Wirtschaftsministerium und L-Bank in der Pflicht. Nach der lang ersehnten rechtlichen Klärung ginge es jetzt um die tatsächliche finanzielle Entlastung.

Wichtig: Soforthilfe-Anträge, die ab dem 8. April 2020 gestellt wurden, sind von dem Rückzahlungs-Befreiungsgesetz gar nicht erfasst.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V., Giovanni Di Gregorio, Leiter(in) Kommunikation, Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart, Telefon: 0711 263709-0

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