Pressemitteilung | Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)

CORONA: Systemrelevanz von Lebensmittellaboratorien laut BMEL "unbestritten"

(Berlin) - In einem Brief an die Bundesminister des Innern, für Gesundheit und für Ernährung und Landwirtschaft forderte der VUP vor kurzem eine bundeszentrale Einstufung von Prüflaboratorien als "systemrelevante Akteure". In seiner Antwort bestätigt nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Bedeutung der Laboratorien und Prüfeinrichtungen im Lebensmittelbereich als Teil der Kritischen Infrastruktur. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien begrüßt die Position des Ministeriums und stellt den Antwortbrief als Download zur Verfügung:

Das BMEL bestätigt in seinem Antwortschrieben das Bestreben der Bundesregierung nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen hinsichtlich der Definition der "kritischen Infrastruktur". So heißt es wörtlich:

"Auch die Bundesregierung möchte sicherstellen, dass die Länder eine möglichst einheitliche Linie bei der Bestimmung und Begrenzung der sogenannten "Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Ernährung" praktizieren. (...) Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (...) die Empfehlung zur Definition der Reichweite des Begriffs "Kritische Infrastruktur Ernährung" erarbeitet. Danach werden nicht nur Lebensmittelhersteller, sondern in Anknüpfung an § 2 Nummer 2 und 6 des ESVG alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Erzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausüben, berücksichtigt."

Ausdrücklich bestätigt das Ministerium die Bedeutung der Prüfunternehmen im Lebensmittelbereich für die kritische Infrastruktur und bezeichnet diese als "unbestritten":

"Die Bedeutung der Laboratorien und Prüfeinrichtungen für die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und damit auch für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit sicheren Lebensmitteln ist unbestritten, weshalb diese Unternehmen auch ausdrücklich in die Beispielliste der Leitlinie aufgenommen wurde."

Obwohl es sich laut Ministerium bei der Leitlinie um eine "unverbindliche Empfehlung" handelt, habe das BMEL den Ländern gegenüber angeregt, diese Leitlinie den zuständigen Behörden der Bundesländer zur Verfügung zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP) Pressestelle Kronenstr. 71, 10117 Berlin Telefon: (030) 555 7240-0, Fax: (030) 555 7240-22

(ds)

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