Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Landesverband Baden-Württemberg - Geschäftsstelle Südbaden
Anzeige

Coronahilfen: BDS fordert sofortige Aufhebung aller rechtswidrigen Rückforderungsbescheide

(Stuttgart) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat im Oktober 2025 entschieden, dass Rückforderungen der Corona-Soforthilfe für Anträge vor dem 8. April 2020 rechtswidrig sind. Der BDS Baden-Württemberg fordert die Landesregierung daher eindringlich auf, alle betroffenen Bescheide umgehend aufzuheben und Betroffenen endlich Rechtssicherheit zu geben.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Verband wiederholt darauf hingewiesen, dass die damalige Rückforderungsstrategie rechtlich zweifelhaft und politisch riskant sei. Die aktuelle Entscheidung des VGH bestätigt nun klar die Berechtigung dieser Kritik.
„Für unzählige Unternehmerinnen und Unternehmer ist dieses Urteil ein Befreiungsschlag. Jetzt erwarten wir, dass die rechtswidrigen Rückforderungsbescheide ohne weitere Verzögerung zurückgenommen werden.“, so Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS Baden-Württemberg e.V.

VGH stellt unmissverständlich klar: Früh bewilligte Soforthilfen waren rechtmäßig

Die vom Gericht beanstandeten Rückforderungen beziehen sich auf Bewilligungen, die noch auf der ursprünglichen Richtlinie vom 22. März 2020 basierten. Diese sah mehrere Förderzwecke vor, darunter Umsatzeinbrüche oder wirtschaftliche Bedrohung. Die Zuschüsse waren eindeutig als nicht rückzahlbar ausgestaltet.
Erst mit der Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2020 änderte das Land die Bedingungen und führte die Pflicht zum nachträglichen Nachweis eines Liquiditätsengpasses ein – aber auch hier zeigt sich, dass Verfahren und Kommunikation der Landesverwaltung vielfach unklar waren und Betroffene in eine kaum nachvollziehbare Nachweispflicht gedrängt wurden.

BDS BW fordert: Bescheide sofort aufheben – ohne neue bürokratische Hürden

Der Verband appelliert an die Landesregierung, jetzt verantwortungsvoll und praxisnah zu handeln:
• Alle betroffenen Rückforderungsbescheide umgehend aufheben
• Betroffene aktiv informieren – anstatt sie erneut in Verfahren zu zwingen
• Rückerstattung bereits geleisteter Rückzahlungen
• Keine weitere Verzögerung durch neue Prüfprozesse

Für die Präsidentin des BDS Baden-Württemberg steht fest: „Die Fehler liegen ganz klar im System – nicht bei den Unternehmen. Es wäre unverantwortlich, die Betroffenen jetzt erneut in komplizierte Prozesse zu schicken.“
Der Verband geht in den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und drängt auf eine schnelle, faire und unbürokratische Umsetzung des Urteils.

Quelle und Kontaktadresse:
, Sibylle Erhardt

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige