Cybersecurity: NIS-2-Umsetzung schafft Sicherheit für die Telekommunikationsbranche
(Berlin) – Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschlossen. Dazu erklärt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO):
„Telekommunikationsnetze bilden das digitale Rückgrat unserer Gesellschaft. Ob Wirtschaft, öffentliche Verwaltung oder lebenswichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser – sie alle sind auf stabile und störungsfreie Datenverbindungen angewiesen. Umso mehr muss ihr Schutz höchste Priorität haben. Telekommunikationsunternehmen investieren deshalb schon lange in IT- und Netzsicherheit, um sich selbst und vor allem ihre Kundinnen und Kunden zu schützen.
Entsprechend begrüßen wir, dass die Bundesregierung heute das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen und dabei auf die Entwürfe der vorherigen Regierung zurückgegriffen hat. Dies hilft den betroffenen Unternehmen, die bereits begonnene Umsetzung der Anforderungen fortzuführen. Das ist wichtig, denn das Gesetz schafft Sicherheit: Die EU-weiten Mindeststandards sorgen für ein angemessenes Schutzniveau vor Cyberattacken und Rechtssicherheit bei Haftungsfragen.
Bezüglich des Einsatzes sogenannter kritischer Komponenten sehen wir allerdings noch Verbesserungsbedarf. So sieht der Entwurf nicht nur bei 5G-, sondern auch bei Glasfasernetzen eine Untersagungsmöglichkeit für den Einsatz von geplanten oder bereits in Betrieb befindlichen Bauteilen vor. Hier fordern wir eine Überarbeitung des Entwurfs, um die Rechtssicherheit für Telekommunikationsunternehmen zu stärken, das wirtschaftliche Risiko zu begrenzen und vermeidbare bürokratische Belastungen zu vermeiden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro, Lorenz Vossen, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-410