Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Das Europäische Parlament strebt Messungen im Fahrbetrieb von Autos an

(Frankfurt am Main) - Am 9. Februar hat sich der Ausschuss des EU Parlaments für Verbraucherschutz für verbesserte Regeln bei der Typzulassung von Kraftfahrzeugen ausgesprochen. Dabei wird die Überprüfung von Fahrzeugen während des Alltagsbetriebes durch Behörden ausgeweitet. Das Europäische Parlament wird in der aktuellen Sitzungswoche über die Vorlage entscheiden.

Der AvD begrüßt die geplanten Maßnahmen, weil Fahrzeuge dann auch im Alltagsbetrieb besser auf die Einhaltung von Standards überprüft werden können. Das stärkt den Verbraucherschutz sowie das Vertrauen von Kraftfahrern in die Messmethoden.

Im Wesentlichen sollen folgende Vorschriften in die Regelungen über die Typzulassung aufgenommen werden:

- Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Kosten der Überwachung zur Einhaltung der Typgenehmigung gedeckt sind. Dies soll entweder durch Erhebung ausreichender Gebühren oder durch entsprechende Budgets in den Parlamentshaushalten gewährleistet werden. Außerdem muss die Überwachung behördlich klar von der Typgenehmigung getrennt sein. Dies soll möglichen Interessenskonflikten vorbeugen. Kontrollen von Fahrzeugen werden dann künftig mit Testverfahren durchgeführt, die "State of the Art” sein müssen. Als wichtigstes Beispiel werden die "Real Driving Emissions”-Tests genannt, welche die im Rahmen der Typzulassung einzuhaltenden Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb überprüfen sollen.

- Auch sollen künftig die Ergebnisse der Überwachung der Öffentlichkeit in verständlicher Sprache leichter zugänglich gemacht werden. "Interessierte Dritte” sollen Zugang über definierte Schnittstellen zu den kompletten Daten bekommen, um unabhängige Überprüfungen durchführen zu können. Europäische Behörden sollen mittels der Schnittstellen über die Erhebungen von dritter Seite und deren Eingaben informiert werden.

- Zusätzlich wird die Europäische Kommission ermächtigt, sofort für Abhilfe sorgen zu können, wenn ein Verstoß gegen die Vorgaben der Typzulassung vorliegt. Intendiert ist die jederzeitige Übereinstimmung von Einzelfahrzeugen im Betrieb, um sicherzustellen, dass diese die geltenden Sicherheits- und Umweltbestimmungen immer einhalten.

AvD Sprecher Herbert Engelmohr: "Der Vorschlag des Ausschusses geht in die richtige Richtung. Mit Überprüfungen von Fahrzeugen im Fahrbetrieb werden die Messbedingungen für Verbraucher transparenter und damit das Vertrauen der Kraftfahrer in die Automobilindustrie gestärkt. Das ist aktiver Verbraucherschutz."

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6606-0, Fax: (069) 6606260

(dw)

NEWS TEILEN: