Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Das neue Umweltschadensgesetz: Haftung ohne Grenzen

(Siegen) – Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) ist seit wenigen Wochen in Kraft: Mit großen Auswirkungen für die Betriebe, denn es verschärft die Haftung bei Umweltschäden deutlich. Während Unternehmen bisher nur dann Schadensersatz leisten mussten, wenn durch Umweltverschmutzungen fremde Rechtsgüter verletzt wurden, können sie nun grundsätzlich für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht und zur Sanierung verpflichtet werden. Ein nur schwer zu kalkulierendes Risiko, wie bei einer Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Siegen, Hagen und Arnsberg in Siegen deutlich wurde.

Kompliziert ist die neue Gesetzesmaterie, weil die bisher bestehenden Vorschriften weiter gelten und die Firmen noch zusätzliche Pflichten (wie Informations-, Gefahrenabwehr- oder Sanierungspflichten) beachten müssen. Wie können Unternehmen ihr persönliches Risikopotenzial abschätzen? Welche Maßnahmen sollten zur Risikovorsorge getroffen werden? Und wie ändert sich die Versicherbarkeit von Umweltschäden? Diese und andere Fragen wurden von den Referenten beantwortet. Einen umfassenden rechtlichen Überblick zum neuen Umweltschadensgesetz lieferte Dr. Henning Lustermann (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen). Er wies darauf hin, dass grundsätzlich nur die Schäden eine Rolle spielen, die in „Ausübung einer beruflichen Tätigkeit“ verursacht werden. Knackpunkt des Gesetzes sind laut Fachmann die weitreichenden Sanierungspflichten. So können anerkannte Umweltverbände den Sanierungsanspruch zum Beispiel vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.

Laut Martin Wischott von der AXA Versicherung AG aus Köln sollten Firmen nicht nur in der Nähe von ausgewiesenen Schutzgebieten Vorsicht walten lassen. Grundsätzlich besteht das Risiko an jedem beliebigen Ort. Daher ist es laut dem Experten gerade für Unternehmen wichtig, eine Risikoermittlung durchzuführen. Die Grenzen der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Leistungen einer Umweltschadensversicherung wurden durch Jörg Sons (AXA Versicherung AG) erläutert. Eine Versicherungspflicht ist jedoch gesetzlich nicht gefordert. Einzelheiten zur Veranstaltung und die Vorträge sowie Informationen und Beratungen zum neuen Umweltschadensgesetz gibt es im Internet unter www.ihk-siegen.de.

Quelle und Kontaktadresse:
IHK Siegen Geschäftsstelle Olpe Pressestelle Seminarstr. 36, 57462 Olpe Telefon: (02761) 94450, Telefax: (02761) 944540

(tr)

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