Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Das Recht an medizinischen Daten muss das ureigenste Recht des Patienten bleiben / Die ärztliche Schweigepflicht darf nicht den Interessen der Versicherungswirtschaft zum Opfer fallen

(Berlin) – „Kein Arzt oder Zahnarzt ist verpflichtet, Daten über seine Patienten an eine Versicherung weiterzugeben. Das muss auch in Zukunft so bleiben.“ Das bekräftigte am 15. März der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, anlässlich des aktuellen Streits um die ärztliche Schweigepflicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte zuvor verkündet, eine generelle Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht sei „zwingend notwendig“. „Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Der Patient verliert jede Kontrolle über seine sensibelsten Daten“, kritisierte der KZBV-Vorsitzende. Die Weitergabe von medizinischen Informationen könne immer nur über den Patienten geschehen, also mit dessen Wissen und ausdrücklichem Einverständnis, sagte Fedderwitz. „Jeder Arzt oder Zahnarzt, der von einer Versicherung zu einer Datenauskunft über einen Patienten aufgefordert wird, sollte sich das Einverständnis seines Patienten einholen, oder den Antwortbrief an die Versicherung zunächst seinem Patienten vorlegen. Nur so ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auch weiterhin geschützt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Reiner Kern, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035

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