Pressemitteilung | Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)

Datenschützer mahnen klare Regeln für den Datentransfer aus der EU in Drittstaaten an / BvD veröffentlicht Positionspapier zur EU-Datenschutzgrundverordnung

(Berlin) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die EU, in der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten klar zu regeln. "Für grenzüberschreitende, personenbezogene Daten benötigen wir verlässliche, voraussehbare Regelungen", betont der BvD in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier. Dies gelte für betroffene Einzelpersonen ebenso wie für die Wirtschaft. Ausnahmen seien durchaus möglich. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die EU-Gesetze mit einer geschickten juristischen Argumentation umgangen werden könnten.

Der BvD begrüßt, dass in dem Entwurf der EU-Kommission die Möglichkeit für Unternehmen erhalten bleiben soll, mittels standardisierten bzw. hoheitlich genehmigten Verträgen die Datenverarbeitung oder den Datentransfer in Drittstaaten zu ermöglichen. Auch anerkennt der Berufsverband das Bemühen der EU, die internationalen Abhängigkeiten in der vernetzten Wirtschaft bei zunehmendem Einsatz von internationalen IT-Spezialisten zu berücksichtigen. Eine Abweichung vom Standard, z.B. bei Analyse und Lösung technischer Probleme durch Zusammenarbeit mit internationalen Spezialisten, könne aber nur dann effektiv funktionieren, wenn die Voraussetzungen hierfür klar definiert sind.

In diesem Zusammenhang verlangt der BvD auch eine klare und praktikable Regelung, wie die EU bei hoheitlichen Datenanforderungen aus Drittstaaten den Datenschutz sichern könne. Bei kollidierenden Rechtsordnungen müssten die EU-Behörden unmittelbar und schnell mit ausreichender Kompetenz reagieren könnten, heißt es in dem Positionspapier.

Hintergrund der Forderung ist die Rechtslage in den USA, wonach Washington auch von ausländischen, rechtlich unabhängigen Konzerntöchtern von US-Unternehmen Daten herausfordern kann. Ausdrücklich begrüßt der BvD den Vorschlag des EU-Parlaments, bei Anfragen von Drittstaaten die europäischen Aufsichtsbehörden zur Klärung einzuschalten. Allerdings müsse deutlich werden, ob dies auch für Dienstleister gelte, deren Auftraggeber außerhalb der EU sitzen.

Zugleich erneuerte der BvD seine Forderung nach europaweiter Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Vor dem Hintergrund von zunehmenden Cyberangriffen, immer striktere Anti-Terror-Gesetzen und der wachsenden Abhängigkeit von IT-Infrastrukturen weltweit werde eine unabhängige und fachkundige Beratung immer wichtiger.

Die EU-Kommission, das Parlament und der Rat setzen am Dienstag ihre Gespräche im Rahmen des Trilogs zur EU-DSGVO fort. Der BvD begleitet die Verhandlungen mit weiteren Positionspapieren und veröffentlicht diese unter https://www.bvdnet.de/eu-dsgvo.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender, Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit Budapester Str. 31, 10787 Berlin Telefon: (030) 26 36 77 60, Fax: (030) 26 36 77 63

(sy)

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