DBB NRW begrüßt Vorgehen der Landesregierung
(Düsseldorf) - Die Mitbestimmung im nordrhein-westfälischen öffentlichen Dienst soll wieder auf gleicher Augenhöhe stattfinden. Der Beamtenbund NRW begrüßt ausdrücklich dazu das Vorgehen der Landesregierung, die einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes erarbeitet.
Mit den Stimmen von CDU und FDP war 2007 ein Gesetz verabschiedet worden, das die Mitbestimmung und Mitwirkung sowie die Anhörungsrechte der Personalräte in den NRW-Dienststellen erheblich zusammengestrichen hatte.
Nach fast drei Jahren Praxiserfahrung mit dem 2007 geänderten Gesetz ist die Bilanz für den dbb nrw ernüchternd. Das propagierte Ziel der Vorgängerregierung, ein modernes Personalvertretungsgesetz zu schaffen, ist gründlich verfehlt worden.
Wenn für den öffentlichen Dienst die Merkmale und Regeln der sozialen Marktwirtschaft gelten, dann muss hier erst recht auch die Mitbestimmung stattfinden. Dazu gehört die Wiederherstellung auf den Stand bis 2007 und notwendige Ergänzungen aufgrund von Strukturreformen und anderen Entwicklungen.
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dbb nrw dbb nrw beamtenbund und tarifunion Nordrhein-Westfalen
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