DDV begrüßt Ausschöpfung des Ordnungsgeldrahmens bei unerwünschter Telefonwerbung / Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen Tele 2 zeigt, dass gesetzliche Rahmenbedingungen gegen unlauteres Telefonmarketing ausreichend sind / Forderung nach Bußgeld ist unnötig
(Wiesbaden) - Der Deutsche Direktmarketing Verband DDV spricht sich bereits seit langem für eine Erhöhung und Ausschöpfung des Ordnungsgeldrahmens bei besonders hartnäckigen Fällen von unlauterem Telefonmarketing aus. Deshalb begrüßt der Verband das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das am Montag (9. Juli 2007) dieser Woche das Unternehmen Tele 2 wegen unerlaubter Telefonanrufe zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verurteilt hat. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: Mit der Verhängung einer Strafe in sechsstelliger Höhe hat das Gericht ein Signal gesetzt. Wir freuen uns, dass die Richter endlich unserer Aufforderung folgen, den Ordnungsgeldrahmen deutlich zu erhöhen und sogar ganz auszuschöpfen. Unternehmen, die sich gänzlich unlauterer Telefonwerbung bedienen, werden künftig nicht mehr mit 10 oder 15.000 Euro Ordnungsgeld davon kommen, sondern empfindlich zur Kasse gebeten. Diese Maßnahme ist echter Verbraucherschutz und macht deutlich, dass die Einführung von Bußgeldern bei Missbrauch des Instruments Telefon vollkommen unnötig ist.
Wie im Juni verkündet, geht der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) selbst in einem konkreten Fall direkt gegen verbotenes cold calling so genanntem Telefonspam - vor. Auch in diesem Fall hofft der DDV auf ein empfindliches Ordnungsgeld.
Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketing-Branche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call Center-Dienstleister, Direct Mail-Unternehmen sowie Direktmarketing-Anwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucherschutz und setzt sich für einen sinnvollen Datenschutz ein, der sowohl die Datenschutzinteressen der Verbraucher, als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.
Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
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Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99
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