Pressemitteilung | Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW)

DDV begrüßt klare steuerliche Einordnung von Optionsscheinen und Knock-Out Produkten

(Berlin) - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 veröffentlicht. Darin werden Optionsscheine und Knock-Out Produkte nicht den Termingeschäften zugeordnet, sondern als sonstige Kapitalforderungen eingestuft. Sie fallen damit grundsätzlich nicht unter die auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die für Termingeschäfte gilt. Dies entspricht auch dem Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Klaus Drüen von der Ludwig-Maximilians-Universität München aus dem Februar 2021, das der Deutsche Derivate Verband (DDV) gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Börse Stuttgart vorgelegt hatte.

"Wir begrüßen, dass das Bundesfinanzministerium die Linie aus dem Sommer 2020 beibehalten und davon abgesehen hat, Optionsscheine und Knock-Out Produkte steuerlich den Termingeschäften zuzurechnen. Das ist sachgerecht und schafft Klarheit und Einheitlichkeit mit anderen Rechtsbereichen. Es ist eine gute Nachricht für viele Anlegerinnen und Anleger, denn sie können die diversen Absicherungsmöglichkeiten dieser Wertpapiere nun weiterhin auf vielfältige Weise nutzen", so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

Das BMF-Schreiben ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Regelung, dass Anlegerinnen und Anleger ihre Gewinne unbegrenzt versteuern müssen, Verluste jedoch im Falle der Wertlosigkeit von Termingeschäften nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr angesetzt werden können. "Hier bleibt eine Unwucht in der Steuergesetzgebung. Die asymmetrische Besteuerung stellt eine Benachteiligung dar. Gewinne und Verluste sollten unbegrenzt gegengerechnet werden können", erläuterte Bergmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Derivate Verband e.V. (DDV) Michaela Roth, Pressesprecherin Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 400047515, Fax: (030) 400047566

(sf)

NEWS TEILEN: