Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
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DDV erwirkt einstweilige Verfügung wegen Verbraucherbetrugs

(Wiesbaden) - Nachdem der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige erstattet hatte, konnte er am 18. November 2008 gegen die Firma Dream Call GmbH in Oberhausen beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Unternehmen hatte in den vergangenen Monaten Verbrauchern einen Eintrag in die eigentlich kostenlose DDV-Robinsonliste gegen Gebühr angeboten.

Das Unternehmen Dream Call GmbH betreibt ein kriminelles Geschäft mit der Sorge der Verbraucher um den Missbrauch ihrer Daten. Es bietet dabei per adressierter Briefwerbung den für Verbraucher kostenlosen Eintrag in die DDV-Robinsonliste gegen eine Gebühr von 29,90 Euro bzw. 39,90 Euro an. Dem adressierten Anschreiben des besagten Unternehmens wird der auf der DDV-Website frei herunterladbare Original-Aufnahmeantrag beigefügt. Über diesen Fall von Verbraucherbetrug hatte der DDV am 6. Oktober in einer Pressemitteilung informiert.

Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Diese einstweilige Verfügung ist ein 'Türöffner' auch bei anderen Gerichten. Wir werden jeden Vorgang eines solchen Verbraucherbetrugs juristisch verfolgen. Es ist verwerflich, mit seriösen Verbraucherschutz-Instrumenten miese Geschäfte machen zu wollen. Durch den Missbrauch der Robinsonliste entsteht der DDV-Initiative des praktischen Verbraucherschutzes zudem ein erheblicher Imageschaden."

Im konkreten Fall der Firma Dream Call GmbH wird der DDV die Kosten der Rechtsverfolgung notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher beitreiben. Zudem verfolgt der Verband das juristische Instrument der Gewinnabschöpfung.

Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. Pressestelle Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99

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