DDV kritisiert Vorstoß der Regierung / Geplantes Gleichbehandlungsgesetz verletzt Koalitionsvertrag
(Wiesbaden) Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) spricht sich deutlich gegen die von der Großen Koalition beabsichtigte Ausgestaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, europäische Gesetzgebung auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken und Richtlinien 1:1 umzusetzen, würde eindeutig verletzt, so Patrick Tapp, Vizepräsident des Verbandes heute in Wiesbaden. Dabei bezieht sich der DDV insbesondere auf das vorgesehene Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften gegen den Arbeitgeber, das von keiner EU-Richtlinie vorgegeben wird.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verfolgt die Regierung das Ziel, den von der Europäischen Union vorgeschriebenen Diskriminierungsschutz in nationales Recht umzuwandeln. Als Folge der von der Großen Koalition vorgeschlagenen, aus Sicht des DDV unnötigen Ausgestaltung des Gleichbehandlungsgesetzes sieht der Verband enorme Wachstumshemmnisse für die Direktmarketing-Wirtschaft, bürokratische Belastungen für die Unternehmen der Branche und teure Benachteiligungen für potentielle Arbeitnehmer. Darüber hinaus ermuntere das Gesetz geradezu zu Abmahnung und Klage. Diese Position hat der Verband bereits in der letzten Wahlperiode mit Schreiben gegenüber den politischen Entscheidungsträgern manifestiert.
Die Argumente des DDV gegen das geplante Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind ausführlich in einem aktuellen Positionspapier dargelegt. Sie finden es auf der Website www.ddv.de unter Top News.
Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Pressestelle
Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99
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