DDV untermauert Position zum Anti-Spam-Gesetz / Verband sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf für Änderung des Teledienste-Gesetzes
(Wiesbaden) Nach dem neuerlichen Vorstoß von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN untermauert der Deutsche Direktmarketing Verband seine Position zum so genannten Anti-Spam-Gesetz. Diese Bundestagsfraktion hatte vergangene Woche einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienste-Gesetzes (Anti-Spam-Gesetz) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf ist inhaltlich mit dem Vorhaben von Rot/Grün aus dem Jahre 2005 identisch, das in der letzten Wahlperiode nicht zu Ende geführt werden konnte.
Der DDV weiß um die Probleme und Gefahren, die von so genanntem Spam im klassischem Sinne ausgehen, gleichwohl sind die aktuell geplanten Gesetzesänderungen nicht geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen, nämlich Verbraucher und Unternehmen in Deutschland vor Spam zu schützen, macht Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog deutlich. So bleibe das Problem der Versendung aus dem Ausland ungelöst, es gäbe keine Differenzierung zwischen Spam und E-Mail-Werbung, zudem seien gesetzliche Regelungen hinreichend vorhanden. Der DDV sieht daher nach wie vor keinen Handlungsbedarf für eine Änderung und Erweiterung des Teledienste-Gesetzes.
Statt gesetzlicher Vorgaben sollten vom Gesetzgeber besser Maßnahmen der Selbstregulierung gefördert und den Verbrauchern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie bereits heute gegebenenfalls mit Hilfe von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden - ihre bestehenden Rechte durchsetzen können. Auch Verbände sollten hier stärker eingebunden sein, so Tapp. Der DDV praktiziere dies bereits seit vielen Jahren mit einer eigenen Verbraucher-Website (www.direktmarketing-info.de).
Das aktuelle Positionspapier zum Anti-Spam-Gesetz ist abrufbar über die Website www.ddv.de.
Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Pressestelle
Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99
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