Deal im Strafverfahren zeigt Notwendigkeit ausreichender Personalausstattung
(Berlin) - Klagen über intransparente Urteilsabsprachen und Besorgnisse um ungerechtfertigte Begünstigung prominenter Täter bestätigen die seit langem erhobene Forderung des Deutschen Richterbundes nach einer ausreichenden Personalausstattung der Justiz.
Es ist rechtsstaatlich bedenklich, wenn Strafverfahren oft nur nach Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten, dem sog. Deal, in angemessener Zeit durchgeführt werden können. Der Deutsche Richterbund fordert, die Justiz so mit Personal auszustatten, dass sie ihrem gesetzlichen Strafverfolgungsauftrag gerecht werden kann, ohne sich auf Verhandlungen mit dem Beschuldigten einlassen zu müssen. Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes: Der Deal darf nicht zum Prinzip des Strafprozesses in Deutschland werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Uta Fölster, Geschäftsführerin
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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