Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
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Der letzte Winter mit Hustenbonbons? / EU-Verordnung bedroht Werbung und Aufmachung der Produkte

(Bonn) - Morgen (21.12.) beginnt nach dem Kalender der Winter. Wenn es draußen kalt, nass und ungemütlich ist, kratzt es oft im Hals. Viele Menschen greifen in dieser Zeit zu einem Hustenbonbon. Doch was die meisten Verbraucher nicht wissen: Vielleicht ist es das letzte Mal, dass sie in der kalten Jahreszeit Hustenbonbons, die seit Generationen mit der Aussage „wohltuend für Hals und Rachen“ werben, unter dem altbekannten Namen in der gewohnter Form in den Supermarktregalen finden.

Die von der EU geplante sog. „Health-Claims-Verordnung“ könnte dazu führen. Ihre Verabschiedung ist in den nächsten Monaten geplant. Die Verordnung regelt die gesundheitsbezogenen Angaben und Werbung für Lebensmittel. Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten sind sich einig: Angaben, die sich auf die gesundheitsbezogene Wirkung von Lebensmitteln beziehen, sollen nur für bestimmte Erzeugnisse mit einem so genannten guten „Nährwertprofil“ zugelassen werden.

Die Verordnung hätte Folgen, die sich die Verbraucher bestimmt nicht wünschen: Ein Hustenbonbon, das hauptsächlich aus Zucker besteht, dürfte nicht mehr mit solchen positiven Wirkungsangaben beworben werden. Selbst der Produktname Hustenbonbon, der auf die gesundheitsbezogene Wirkung hinweist, ist nach diesem Vorhaben in Frage gestellt.

Dr. Dietmar Kendziur, Vorsitzender der Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. – BDSI – kritisiert diesen Irrweg: „Es kann nicht sein, dass eine Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel erfolgt. Werbeverbote sind der falsche Weg, um z.B. das Problem der zunehmenden Übergewichtigkeit unserer Gesellschaft zu lösen. Das Verhältnis von Essen und Bewegung ist aus den Fugen geraten. Viele Ursachen für dieses Ernst zu nehmende Problem wie eine unausgeglichene Energiebilanz, Bewegungsmangel, soziale Stellung, falscher Lebensstil dürfen nicht ausgeklammert werden. Hustenbonbons tragen zur täglichen Kalorienaufnahme kaum bei, selbst Süßwaren insgesamt nur zu 7 %.“

Für die Hersteller von Hustenbonbons würde die Verordnung zudem eine erhebliche kostenintensive Umstellung bedeuten. Gänzlich neue Verpackungen müssten gedruckt werden. Hustenbonbons in der bekannten Aufmachung gäbe es nicht mehr. Ein immenser Aufwand! Und im Kampf gegen Übergewicht ein stumpfes Schwert!

Die deutsche Süßwarenindustrie fordert daher eindringlich die Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel aufzugeben und die Einführung von so genannten Nährwertprofilen in der Verordnung zu streichen. Denn nur dann wird es auch im nächsten Winter noch Hustenbonbons wie gewohnt geben, mit denen in der kalten Jahreszeit die Verbraucher für Linderung im Hals sorgen können.
Ein Winter ohne Hustenbonbons wie bisher? Undenkbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Dr. Torben Erbrath Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 260070, Telefax: (0228) 2600789

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