Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Der Titel ist beim Ärztegehalt nicht entscheidend / Arbeitsgericht Darmstadt gibt Klinikleitung recht

(Frankfurt am Main) - Gibt es einen Automatismus zwischen Titel und Gehalt eines Oberarztes? Bekommt ein Oberarzt, der in der Klinik-Hierarchie sehr weit oben steht und zusätzliche Funktionen im Krankenhaus übernimmt, automatisch ein Oberarzt-Gehalt nach Entgeltgruppe III? „Nein“ lautet die eindeutige Antwort des Arbeitsgerichts Darmstadt.

Geklagt hatte ein Arzt mit der Begründung, er sei „vierter Oberarzt“, stehe somit in der Klinik-Hierarchie sehr weit oben, und übe außerdem weitere Funktionen (DRG-Beauftragter und Medizinprodukte-Beauftragter) aus. Somit stehe ihm eine Oberarzt-Bezahlung zu. Dies wies das Darmstädter Arbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 26. Juli 2007 zurück (Az 12 Ca 122/07).

„Das Gericht hat damit eindeutig bestätigt, dass es bei der Eingruppierung von Oberärzten allein auf die Tätigkeit des Arztes und nicht auf den Titel ankommt“, so Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. „Der Marburger Bund versucht, entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages, Ärzte mit dem Titel „Oberarzt“ automatisch in die Entgeltstufe „Oberarzt“ eingruppieren zu lassen. Dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben.“

Ein Oberarzt enthält nur dann ein entsprechendes Gehalt nach Entgeltgruppe III, wenn er einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik medizinisch verantwortet und diese Verantwortung ausdrücklich vom Arbeitgeber übertragen worden ist. „Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gruppieren die Krankenhäuser den Arzt auch in die Entgeltgruppe III ein“, so Hoffmann. „Ärzte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nach Entgeltgruppe II (Fachärzte) bezahlt, dürfen ihren Titel „Oberarzt“ aber weiterhin tragen. Das haben wir ausdrücklich mit dem Marburger Bund vereinbart. Er muss endlich zu dieser Regelung stehen.“

Die VKA hatte im Jahr 2006 mit dem Marburger Bund den Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken verhandelt. Die Ärztegewerkschaft hat den Tarifvertrag unterschrieben und ruft nun zu Klagen gegen die Umsetzung einzelner Passagen aus dem Vertrag auf.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

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