Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
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Der VFA zum neuen Patientenkodex der FSA: Strenger Kodex setzt klare Maßstäbe

(Berlin) - In dieser Woche hat das Bundeskartellamt den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen als Wettbewerbsregel anerkannt. Der Kodex tritt damit in Kraft.

Dazu erklärt Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA): "Der VFA begrüßt die Schaffung des Kodex für die Zusammenarbeit der Arzneimittelindustrie mit Organisationen der Patientenselbsthilfe. Damit sind klare Maßstäbe gesetzt und es ist sichergestellt, dass in der Zusammenarbeit von Patientenorganisationen und Industrie Verhaltensregeln eingehalten werden, die eine unlautere Beeinflussung ausschließen." Yzer weiter: "Enger Austausch und Zusammenarbeit zwischen Patientenorganisationen und pharmazeutischer Industrie, z. B. bei der Beobachtung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Arzneimittel, sind grundsätzlich forschungs- und gesundheitspolitisch erwünscht, weltweit etabliert und unbestritten. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass diese Kooperation in ethisch unangreifbarer Weise geschieht."

In den letzten Jahren seien, so Yzer weiter, bereits in der Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft klare Standards erarbeitet und verabschiedet worden, nun werde auch das Verhältnis zwischen Pharmaindustrie und Patientenorganisationen durch einen entsprechenden sanktionsbewehrten Kodex transparenter. "Der FSA-Kodex sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ihre finanzielle Unterstützung für Patientenverbände veröffentlichen müssen, dass sie keinen unlauteren Einfluss auf die Arbeit der Selbsthilfeorganisationen nehmen dürfen und dass sie keine Exklusivität in der Zusammenarbeit verlangen dürfen. Damit gehört der deutsche Kodex europaweit zu den strengsten", sagt Yzer.

"Es ist richtig, dass unsere Industrie ihr Verhältnis zu ihren Partnern im Gesundheitswesen freiwillig regelt. Wir glauben, dass eine funktionierende Selbstregulierung allemal besser ist als eine staatliche Reglementierung.
Indem wir selbst Standards setzen, können wir verantwortliches Handeln beweisen. Deshalb war es in der Rückschau auch richtig, dass der VFA den Impuls zur Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. wie auch zur Erarbeitung des Patientenkodex gegeben hat."

Yzer verweist abschließend auf den Sanktionskatalog des
Kodex: "Die Schiedsstelle des Vereins wird allen Beanstandungen nachgehen und bei Verstößen Sanktionen verhängen. Jedermann und jede Institution können Beanstandungen einreichen. Die Schiedsstelle des Vereins kann in der 1. Instanz bei Verstößen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängen. Der Spruchkörper 2. Instanz, dem mehrheitlich Personen außerhalb der Industrie angehören, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro sowie bei besonders gravierenden Fällen eine öffentliche Rüge verhängen."

Der Kodex kann ab sofort von der Homepage des FSA unter www.fs-arzneimittelindustrie.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher, Gesundheit und Wirtschaft Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 206040, Telefax: (030) 20604222

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