Deutliche Anhebung des Wohngeldes längst überfälliger Schritt / BFW begrüßt Initiative der Bundesregierung zur Vereinfachung des Wohngeldes
(Berlin) - Anlässlich der heutigen (12. Dezember 2007) Verbändeanhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Novellierung des Wohngeldrechts begrüßte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) die geplante Umgestaltung. Die Wohngelderhöhung ist ein längst überfälliger Schritt, so Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW. Allerdings berücksichtige die Reform aus Sicht des BFW die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre noch nicht ausreichend. Nach unserer Einschätzung ist eine Anhebung des Wohngeldes um mindestens zehn Prozent erforderlich, so Rychter weiter.
Insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen haben eine überdurchschnittlich hohe Wohnkostenbelastung. Während der gesamtdeutsche Mittelwert aller Haushalte bei rund 25 Prozent liegt, müssen Wohngeldempfänger rund 40,6 Prozent des verfügbaren Einkommens für Miete aufbringen. Das Wohngeld war die bisherigen sieben Jahre unverändert geblieben.
Rychter begrüßte außerdem den geplanten Wegfall der Prüfung des Bezugsfertigkeitsdatums und die Differenzierung nach Baualtersklassen. Künftig orientiert sich das Wohngeld nur noch an den Höchstbeträgen der bislang obersten Baualterklasse. Dies würde die Immobilienwirtschaft von teilweise erheblichem Verwaltungsaufwand entlasten und damit einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Nach Schätzungen des BFW lassen sich die Verwaltungskosten für die Wohnungswirtschaft durch die vorgesehenen Verfahrenserleichterungen um rund eine halbe Million Euro reduzieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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